108 Euro mehr gesetztliche Rente pro Kind
Jetzt Antrag stellen! Pro Kind gibt’s 108 Euro im Monat mehr Rente.
Viele Menschen in Deutschland sorgen sich um eine möglicherweise knappe Rente im Alter. Doch für Eltern gibt es einen oft noch unbekannten Weg, um ihre Altersvorsorge unkompliziert zu verbessern.
Eltern von Kindern können mit diesem Möglichkeit ihre Rente ganz einfach und kostenlos erhöhen. Mit diesem Formular kannst du Rente erhöhen. Dies ist allerdings kein Ratschlag für eine höhere Rente für Rentner –sondern für all die, die noch vor der Rente stehen.
Durch ein einfaches Formular können Eltern, effektiv ihre Rente später erhöhen. „Pro Kind, was man erzieht, auch wenn man arbeiten gegangen ist, bekommt man generell von der Deutschen Rentenversicherung drei Rentenpunkte geschenkt. Um diese Zeit und damit die Rentenpunkte festzuhalten und später geltend zu machen, muss der Antrag V0800 ausgefüllt und an die DRV übersandt werden. Der Antrag wird von der DRV selbst als „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ bezeichnet. Durch den Antrag kann man seine Rente um drei Rentenpunkte erhöhen und darf trotzdem arbeiten.
Höhere Rente: Was bringt der Antrag V0800?
Die Rentenanpassung im Juli 2022 führte zu einer Steigerung der Renten um 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten. Aktuell entspricht ein Rentenpunkt im Westen 36,02 Euro und im Osten 35,52 Euro. Die drei Rentenpunkte, die Eltern pro Kind erhalten, sind somit etwa 108 Euro wert, wobei dieser Betrag aufgrund der jährlichen Rentenanpassungen möglicherweise noch steigen kann.
Ein monatliches Rentenplus pro Kind ein + 108 Euro. Für dieses monatliche Rentenplus reicht es aus, den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Dieser kann auf der Website der DRV heruntergeladen und nach dem Ausfüllen am besten per Post an die DRV zurückgeschickt werden. Allerdings kann der Antrag auch als eAntrag gestellt werden.
108 Euro zusätzlich im Monat erhalten
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nur ein Elternteil den Antrag stellen kann, was von einigen als “ungerecht” empfunden werden könnte. In vielen Familien kümmern sich beide Elternteile gleichermaßen um die Kinder, aber oft ist es die Frau, die die Anrechnung erhält, besonders wenn sie die Elternzeit übernimmt.
Wer unsicher ist, ob der Antrag bereits gestellt wurde, sollte sich an die Rentenversicherung wenden und eine Übersicht über die angerechneten Zeiten anfordern. Falls die Kindererziehungszeit nicht vermerkt ist, lohnt es sich, den Antrag zu stellen. Die DRV gibt einige Hinweise zum Ausfüllen, darunter:
• Versicherungsnummer: Diese findest du zum Beispiel auf der Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder dem Sozialversicherungsausweis
• Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
• Angaben zu den Kindern und Geburtsnachweise
• Angaben zur Erziehung • Angaben zum anderen Elternteil
• Falls Sie im Ausland beschäftigt waren: Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (Ausländische Versicherungsnummer und -verlauf, Arbeitsbücher etc.)
Wichtig !! In jedem Fall muss der Antrag vor dem Renteneintritt gestellt sein.
Viel Erfolg und Gruß
Mathias Kühnert