2013 – die Finanzanlageberatung wird neu reguliert und erlaubnispflichtig!


Die klassische Anlage- und Investmentberatung wird neu reguliert. Die bisher unter dem Paragraphen 34c GewO eingeschlossene Erlaubnis wird nun unter dem neuen Paragraphen 34f GewO erlaubnispflichtig.

§34fAus unserer Sicht eine positive Entwicklung die zu einer weiteren Professionalisierung und Konsolidierung des Beratermarktes führen wird. Die Erlaubnis wird im Rahmen einer Sachkundeprüfung von der zuständigen IHK oder dem Gewerbeamt erteilt. Zudem ist ähnlich wie in der Medizin geplant, seine Qualifikation durch regelmäßige Weiterbildung im Rahmen eines Punktekontos, welches innerhalb eines vorgegeben Zeitraum immer erneut gefüllt werden muss, aufrecht zu erhalten. Somit sollen zu mindestens für den Verbraucher sichergestellt sein, dass sein Berater weiß, wovon er redet und damit grundlegende Beratungsfehler vermieden werden. Denn ein guter Eindruck ist nicht zwingend ein Garant für eine qualitative Beratung. Achten Sie also darauf, dass spätestens ab der zweiten Jahreshälfte, Ihr beratendes Unternehmen mit seinen Mitarbeitern, sowie freie Berater diesen Nachweis liefern können.


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