2018 neue gesetzliche Regelungen


2018: Neue gesetzliche Regelungen in der Versicherungsberatung und Vermittlung

Seit 2018 schreibt der Gesetzgeber neue „Spielregeln“ und größtmögliche Transparenz vor, in Bezug auf Berater-Vergütungen sowie der Gebühren und Kosten von Finanzverträgen. Ziel ist es, jedem Verbraucher im Vorfeld maximal transparent aufzuzeigen, welche Kosten mit der Beratung und Vermittlung eines Finanzproduktes verbunden sind.

Als Verbraucher müssen Sie sich nun umso deutlicher mit der Frage beschäftigen, welche Vergütungsform zu Ihnen passt und welche Höhe für die gebotene Dienstleistung angemessen ist. Folgende Beratungskonzepte können Ihnen begegnen:

„Honorarberater“: Berater oder Vermittler, die ihre Beratung oder Produktvermittlung ausschließlich auf Basis einer mit dem Kunden individuell getroffenen Vereinbarung (Honorar) erbringen. Sie dürfen eine Vergütung von Gesellschaften (Produktanbieter) nicht annehmen. Zulassung nach § 34 d Abs 2 (Versicherungsberater) oder §34h (Honorar-Finanzanlagenvermittler) GewO.

Neutrale (freie) „Finanzberater“, „Versicherungsmakler“, „Finanzdienstleister“ oder „Finanzplaner“ mit Zulassung nach § 34d Abs 1 und / oder §34f GewO zu denen wir gehören, können sowohl auf Provisionsbasis wie auch auf Honorarbasis Dienstleistungen und Vermittlungen erbringen oder über „Mischmodell“ aus beiden Vergütungsformen vergütet werden.

„Gebundene Vermittler“ sind in der Regel festangestellte Berater einer Versicherung, Bank oder Bausparkasse. Sie haben nur Zugriff auf die unternehmenseigenen Produkte und werden vom Arbeitgeber vergütet. Ihr Gehalt orientiert sich oft an den erzielten Verkaufserfolgen.

Was können Sie tun um den richtigen Berater zu finden?

Verschaffen Sie sich zuerst einen klaren Blick auf die angebotene Dienstleistung des Beraters. Verstehen Sie sein Angebot und sein Geschäftsmodell? Welche Dienstleistung erbringt der Berater konkret? Welche ist davon kostenpflichtig und welche kostenfrei?

Wie ist das Preis-/Leistungsverhältnis für die angebotene Dienstleistung?

Diese und weitere Fragen sollten am Anfang einer Geschäftsbeziehung geklärt werden. Die Kosten sowie die angebotene Dienstleistung sind Faktoren der Differenzierung des Beraters. Hierbei darf die Kompetenz des Beraters nicht unbeachtet bleiben.
Es gibt heute verschiedenste Möglichkeiten der Finanzberatung. Was es nicht gibt, ist das einzig allheilig machende Konzept! Hier wie in allen anderen Branchen: Es gibt Menschen die es ehrlich mit Ihnen meinen… und die anderen.

Unsere Empfehlung bei der Auswahl Ihres persönlichen Beraters, stellen Sie sich folgende Frage: „Wie tickt der Berater und passt er zu mir?“

Was nützt Ihnen am Ende der günstigste Berater, der jedoch Ihre Bedürfnisse nicht erkennt und sich in Fachfragen nicht wirklich auskennt. Am Ende muss es insgesamt passen. Dazu trägt die neue gesetzlich vorgeschriebene Transparenz positiv bei.

Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistung und das Thema erfahren möchten, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Freundliche Grüße

Mathias Kühnert


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