Achtung – Steuerfreibeträge müssen neu beantragt werden
Ab 2013 wird endlich Lohnsteuerkarte digital. Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung sollten noch so schnell wie möglich vor dem Jahreswechsel gestellt werden. Denn beim Umstieg von der alten Lohnsteuerkarte auf Papier zum Jahreswechsel auf das neue elektronische Verfahren werden bisherige Freibeträge nicht mehr berücksichtigt.
Ein Antrage auf Lohnsteuer-Ermäßigung sollten möglichst vor dem Jahreswechsel gestellt werden. Notwenige Formulare gibt es beim Finanzamt oder auch auf den Internetseiten der Finanzverwaltung unter www.elster.de. Anzugeben sind darin allgemeine persönliche Daten zu Kindern, zum Einkommen, zu den relevanten Werbungskosten oder etwa Sonderausgaben. Wenn die Anträge ausgefüllt und eingereicht wurden, hinterlegt das Finanzamt demnach die Daten dann in seiner Datenbank und bestätigt diese dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann die Daten dann aus der Datenbank abrufen.
Laut Datev werden Kinderfreibeträge bis zum 18. Lebensjahr automatisch vermerkt und müssen nicht immer erneut beantragt werden. Bei Kindern über 18 Jahren, die eine wirtschaftliche Unterstützung vom Elternhaus erhalten, müssten hingegen von Jahr zur Jahr erneut Freibeträge beantragen. Werden diese Kinder dann wirtschaftlich unabhängig, sollten Eltern entsprechende Freibeträge unverzüglich bei Finanzamt abmelden. Sonst ist die Verwunderung einer anstehenden Rückzahlung groß.
Künftig müssen Freibeträge nach Angaben wieder Jahr für Jahr beantragt werden. Im Übergangszeitraum 2011 und 2012, als das elektronische Verfahren noch nicht funktionierte, verlängerte sich die Gültigkeit der bisherigen Freibeträge demnach automatisch. Diese Regelung endet nun aber wieder. Bereits früher mussten Freibeträge Jahr für Jahr neu beim Finanzamt beantragt und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Welchen Sinn hat eigentlich die Eintragung eines Freibetrags?. Nun, ein Freibeträge können dafür sorgen, dass Arbeitnehmern monatlich ein höherer Nettolohn bleibt und nicht zu viel gezahlte Steuern erst nach der Steuererklärung und mit dem Einkommensteuerbescheid wieder zurückgezahlt werden. Freibeträge können etwa bei hohen Werbungskosten beantragt werden wie wegen weiter Fahrten zum Arbeitsplatz.