Auszahlplan. Die neue Wunderwaffe in der Altersvorsorge?
Auszahlplan / Entnahmeplan? Kapitalauszahlung oder doch lieber Verrentung?
Neben der klassischen Kapitalauszahlung oder der lebenslangen Verrentung gibt es eine weitere Option: den Auszahlplan / Entnahmeplan. Wie sinnvoll ist dieser?
Ein schöner Gedanke. Wenn man jahrelang in einen Altersvorsorgevertrag investiert hat und nun kurz vor der Auszahlung steht! Was, wenn dir deine garantierte Rentenzahlungauszahlung zu niedrig ist?
Während beispielsweise die Basisrente / Rüruprente gesetzlich vorgibt, dass lediglich eine lebenslange Rentenzahlung möglich ist, hat der Kunde in der privaten Altersvorsorge bei Dritte-Schicht-Produkten alle Wahlmöglichkeiten. Meist zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslangen Rente oder einer Mischung aus beidem. Hinzugekommen ist die Möglichkeit eines Auszahlplans (regelmäßige Kapitalentnahme).
Die Kapitalauszahlung
Die Ausübung des Kapitalwahlrechtes mit Kapitalauszahlung bedeutet in der Regel das Vertragende, der Kunde verfügt über den gesamten Auszahlungbetrag und organsierte seine Anlage neu.
Doch wie genau unterscheiden sich nun die lebenslange Rentenzahlung und der Auszahlplan (Entnahmeplan)?
Die Rentenzahlung
Zu Vertragsabschluss steht bei Fondspolicen ein Rentenfaktor fest. Mit diesem wird die monatliche lebenslange Rente, meist je 10.000 Euro Kapital, berechnet. Bedeutet also: Der Kunde erhält schon zu Vertragsbeginn eine garantierte monatliche Rentenzahlung zugesprochen. Durch Verzinsung des Kapitals und Renditechancen der Fondsanlage erhöht sich das eingezahlte Kapital zusätzlich.
Für garantierte Rentenzahlungen ist ausschlaggebend, dass es sich bis zum Lebensende um eine mindestens gleichbleibend hohe Rentenzahlung handelt. Dies gibt zwar Planungssicherheit, bietet jedoch nicht die Möglichkeit, sich an verändernde Lebensumstände anzupassen.
Der Auszahlplan / Entnahmeplan
Im Gegensatz zur festgeschriebenen Rentenzahlung hat der Kunde beim Auszahlplan die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann und in welcher Höhe er sich die Leistung auszahlen lassen möchte. So kann es sein, dass ihm die gebotene lebenslange Rentenzahlung in Höhe von beispielsweise mtl. 440 Euro zu gering ausfällt und er sich stattdessen monatlich 625 Euro auszahlen lassen möchte oder zwischendurch eine höhere Auszahlung.
Ein weiterer Vorteil: Das Restkapital bleibt immer bis zum Zeitpunkt der Auszahlung investiert und partizipiert somit wie in der Ansparphase an den Kapitalmärkten (z.B. ETF Fondauswahl), auch wenn die Beitragszahlung wie geplant bereits eingestellt ist. Ebenso kann weiterhin die Kapitalanlage selbst gestaltet werden (z.B. Fondauswahl und Aufteilung ändern, Stategieportfolios wählen usw.).
Wie es funktioniert: Da der Versicherungsgedanke einer privaten Rentenversicherung mit steuerlichen Privilegien weiterhin bestehen muss, wird nur der ursprünglich offizielle Verrentungsbeginn vom z.B. 67. auf das mögliche 85. Lebensjahr verschoben (flexible Policen von heute können das). Denn in der Verrentungsphase üblich, wird das Gesamtkapital (z.B. gewählte Fondsanlage) in das Deckungsvermögen des Versicherers überführt, um eben genau die klassischen Rentenzahlungen abbilden zu können. Dies erfolgt dann aus dem verbliebenen Restkapital (Beispiel 105.882 €), welches dann zum „verschobenen“ Rentenbeginn zur Verfügung steht. Entwerder einmalig zu Abruf oder weiter als echte Rentenzahlung.
Hinweis: Eines sollte man bei dieser Variante beachten, das Kapital endlich ist. Je höher die Auszahlungsbeträge, desto schneller ist auch der Kapitalverzehr. Unser Beispiel sind 18 Jahre (von 67.-85.). Die Kapitalanlage muss also weiterhin im Blick behalten werden (Schwankungen), damit noch ein Restkapital vorhanden bleibt. In der Verrentungsphase üblich, wird das Kapital in das Deckungsvermögen des Versicherers überführt (keine Schwankungen), um eben genau die klassischen Rentenzahlungen abbilden zu können. Dies erfolgt dann aus dem verbliebenen Restkapital, welches dann zum „verschoben“ Rentenbeginn zur Verfügung steht.
Der Kunde ist gut damit beraten, gemeinsam mit einem Spezialisten den Auszahlplan bzw Entnahmeplan zu erstellen, kann dies aber auch selbst entscheiden. Sollte Überlegungen mit einbinden ob und in welcher Höhe eventuell noch weitere Altersvorsorgeverträge vorhanden sind oder Auszahlungen anstehen, die zur Strategie passen.
Häufige Frage: Todesfall in der „Entnahme-/ Auszahlungsplan-Phase“ (verschobene Rentenbeginn-Phase), gelten identische Bedingungen wie in der Ansparphase z.B. die Restkapitalauszahlungen an die begünstigen Hinterbliebenen. Denn der Kunde ist ja noch nicht in der offiziellen Rentenbezugsphase.
Fazit: die private „ungeförderte“ Altersvorsorge (als Fondspolice) bietet eine hohe Flexibilität an Möglichkeiten, die den staatlich geförderten Lösungen der Altersvorsorge wie Rürup, betriebliche Altersvorsorge oder Riester, als attraktive Lösung gegenüber steht. Sie punktet auch steuerlich in der Leistungsphase (Steuerschutzmantel) und hat größere Spielräume in der Verfügbarkeit und Hinterbliebenenversorgung. Der Auszahlplan bzw. Entnahmeplan verbindet somit beide Welten, das reine Investmentdepot mit einer Rentenversicherung.
Bedenke: Flexibilität ist ein wesentlicher Faktor in der Ruhestandsplanung.