Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?


Was tun – wenn man gegen Berufsunfähigkeit nicht (mehr) versicherbar ist?

Auf die Wichtigkeit und Bedeutung einer Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben wir an dieser Stelle schon oft hingewiesen.

Jeder 4. Arbeitnehmer wird inzwischen berufsunfähig und die Notwendigkeit, diese Gefahr abzusichern, kommt mehr und mehr bei den Verbrauchern an.

Was aber, wenn man aufgrund des Gesundheitszustandes gar nicht mehr versicherbar ist? Andere sind in der glücklichen Lage, bereits eine BU abgeschlossen zu haben. Aber wie häufig kam oder kommt es leider immer noch vor, dass die BU-Rentenhöhe in nicht angemessener Form berechnet wurde. Bei jungen Leuten ließen die Lebensumstände höhere Renten möglicherweise nicht zu und Nachversicherungsoptionen wurden nie in Anspruch genommen. Im Berufsunfähigkeitsfall würde also eine gar nicht vorhandene oder zu geringe BU-Rente dazu führen, Lebenshaltungskosen, Sparvorhaben, Darlehensverpflichtungen etc. nicht mehr abdecken zu können.

Finanziellen Verpflichtungen muss weiter nachgegangen werden, um die Einkommenssituation im Alter zu stabilisieren. Hier gibt es am Versicherungsmarkt nun eine sehr interessante Lösungsmöglichkeit. Es handelt sich um eine Art eigenständige BU-Beitragsbefreiung oder anders formuliert um einen zweckgebundenen Lückenschluss.

Mit dieser Form der Absicherung wären Sie in der Lage, Beiträge bzw. Raten von

  • Altersvorsorgeverträgen
  • Verträge zur Immobilienfianzierung
  • Fondssparpläne
  • Private Krankenversicherunge

weiter zu bedienen. Denn nichts ist verheerender, als neben dem krankheitsbedingten Verdienstausfall nun auch bestehenden Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können bzw. den wichtigen Aufbau der privaten Altersvorsorge auf Eis legen zu müssen.

Die Absicherungsmöglichkeit gilt für zwei verschiedene bestehende Verträge pro Person, mit einem maximalen Beitragsvolumen von insgesamt 3.000,00 Euro im Jahr.

Es müssen KEINE GESUNDHEITSFRAGEN beantwortet werden, dafür gibt es eine dreijährige Wartezeit, aber das ist fair, wie wir finden.

Eine gute Sache, um mögliche Sorgen gar nicht erst entstehen zu lassen, oder die Tragweite von unschönen Lebenssituationen abzufedern.

Kommen Sie gern auf uns zu. Viele Grüße

Sylvina Heinrich

 


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