Braucht man eine Hausratversicherung?
Ist eine Hausratversicherung wirklich sinnvoll?
Unser Rat zum Thema Hausrat.
Braucht man eigentlich eine Hausratversicherung? Unsere klare Meinung dazu – ja sie ist sinnvoll, für Singles und Familien mit eigenem Haushalt gleichermaßen. Dieses Versicherungsprodukt schützt Ihr Hab und Gut und lässt sie ruhiger schlafen…
Gern recherchiert der geneigte Interessent dazu, in unserem Fall `Horst Rat‘, im Internet und findet auch so richtig tolle Schnäppchen. Dann hätte man vermeintlich erst mal `ne Hausratversicherung und ist beruhigt.
Im Übrigen, auch auf unserer Webseite sind anonyme Anbietervergleiche und Onlineabschlüsse möglich!
“Horst Rat” also, Mitte zwanzig, bezieht seine erste eigene Wohnung und beschließt beflissen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Die empfohlene Versicherungssumme scheint ihm zu hoch, seine Haushaltsgegenstände sind definitiv weniger wert und er entscheidet sich somit gegen den sogenannten Unterversicherungsverzicht, man versteht ja ohnehin nicht so richtig, was es damit auf sich hat. Sein nagelneues Fahrrad fällt ihm ein, sollte er auch gleich mitversichern. Bezüglich des Begriffes „Nachzeitklausel“ steht er allerdings ein wenig im Dunkeln; naja wird schon gut gehen. Und was passiert eigentlich, wenn `Horst Rat‘, der`s gern gemütlich mag, in der Adventszeit die angezündete Kerze im Wohnzimmer unbeaufsichtigt lässt, um in der Küche nach dem Braten zu schauen? Da kann es schnell mal passieren, dass die nicht standsichere Kerze Sengschäden verursacht oder gar der Teppichboden Feuer fängt…..
Ungern treibe ich mögliche Szenarien noch auf die Spitze. Nur leider passiert es doch allzu häufig, dass dann auch noch eingebrochen wird, die halbe Wohnung ausgeräumt oder das Mobiliar durch Vandalismus stark beschädigt wird.
Meldet man dem Versicherer dann einen Schaden, zahlt dieser womöglich nicht in erwarteter Höhe und die Enttäuschung beim Verbraucher allgemein und bei `Horst Rat‘ speziell ist groß.
Daher Augen auf beim Versicherungskauf! Dort stehen häufig Einschränkungen, Bedingungen etc., die im Leistungsfall zu einer Ablehnung des Schadens führen oder eine Leistungskürzung zur Folge haben können.
Hausratversicherung -Schadenbeispiele aus dem Leben gegriffen.
In unserem konkreten Fall könnte eine mögliche Schadensregulierung also wie folgt aussehen:”Horst Rat” lehnte einen Unterversicherungsverzicht ab. Der durch einen Einbruch entstandene Schaden der versicherten Haushaltsgegenstände beträgt EUR 10.000,–. Bei Prüfung im Rahmen der Schadensregulierung wird festgestellt, dass der Wert der versicherten Haushaltsgegenstände höher ist (50.000,– EUR), als die vereinbarte Versicherungssumme (25.000,–) Auch wenn der entstandene Schaden kleiner ist, als die Versicherungssumme, erhält Herr Rat nur eine anteilige Erstattung, da er eben unterversichert war.
Ein Unglück kommt selten allein, das Fahrrad wird auch noch gestohlen. Aber – Glück im Unglück – auf eine Nachzeitklausel wurde verzichtet, das Fahrrad wird erstattet.
Wäre diese nämlich vereinbart, beschränkt sich der Diebstahlschutz für das Fahrrad auf die Tageszeiten zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends.
Und wie verhält es sich nun mit der umgefallenen Kerze? Ein solcher Fall wird immer als grob fahrlässig bewertet. Wichtig ist also, stets darauf zu achten, dass der Vertrag keinen Einwand der groben Fahrlässigkeit (meist bis zur Höhe der Versicherungssumme) enthält. Übrigens sollte der Ersatz immer zum Neuwert, also dem tatsächlichen Kaufpreis erfolgen und eine Wertminderung durch altersbedingten Gebrauch keine Relevanz haben.
Bedenken Sie bei der Vereinbarung der Versicherungssumme auch, dass mit dieser also nicht nur Haushaltsgegenstände versichert sind, sondern auch etwaige Renovierungs- und Aufräumarbeiten, Reparaturkosten, neue Möbel und unter Umständen sogar eine vorübergehende Unterbringung im Hotel abgedeckt sein muss.
Denn all das wird notwendig, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus, Blitz oder Hagel Schaden nimmt.
Auf Begrifflichkeiten wie Nachweis- und Belegpflicht, (automatische) Versicherungssummenanpassung, vorvertragliche Pflichten usw. wollen wir an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen, nur so viel sei gesagt, bei falscher Herangehensweise oder Nichtbeachtung, kann es auch in diesen Fällen zu Leistungseinschränkungen kommen.
Die Hausratversicherung haben wir in diesem Beitrag exemplarisch beleuchtet. Die Fragestellungen und Sichtweisen sind aber auf alle Versicherungsprodukte wie z.B. Privathaftplicht, Unfallversicherung und Rechtsschutz gleichermaßen übertragbar.
“Horst Rat” hat für seine bestehende Hausratversicherung inzwischen eine entsprechende Leistungsanpassung vereinbart. Auch wir bieten Ihnen im Rahmen der Mandatsanzeige an (siehe Blogbeitrag „Betreuungsumfang mit Maklermandat“ vom 24.05.2014), Ihre bestehenden Sachversicherungen einer Prüfung zu unterziehen. Sind Sie über- oder unterversichert, besteht für bestimmte Dinge gar kein Versicherungsschutz? Wir leben in einer sehr schnelllebigen Zeit, Tarife, Bedingungswerke ändern sich, den Überblick zu behalten, fällt schwer.
Getreu der Tatsache, dass man nie nach irgendeiner Versicherung suchen sollte, um dabei irgendwelche Angaben zu machen, die man mit irgendwas vergleicht, um im Schadensfall irgendetwas zu erhalten………..
Wir unterstützen Sie gern.
In diesem Sinne – herzliche Grüße
Sylvina Heinrich
P. S. Wußten Sie schon, dass z.B.…….
• Diebstahl aus KFZ oder aus Hotel
• Diebstahl während eines Krankenhausaufenthalts
• Trickdiebstahl
• Sturm-/Hagelschäden auf Terrassen/Balkonen
• Datenrettungskosten
in einem guten Versicherungsschutz integriert sind?