Das Baukindergeld ist da!
Es ist soweit – ab heute gibt es das Baukindergeld
Das in Städten die Wohnkosten massiv steigen ist bekannt, die Große Koalition versucht mit ihrer Wohnraumoffensive, mit der sie heute, am 18.9.2018, nun offiziell an den Start ging, Abhilfe zu schaffen.
Kritiker hingegen bezweifeln, dass damit nicht eine bezahlbare Wohnung mehr geschaffen wird, das Gegenteil sei der Fall – massive Mitnahmeeffekte würden die Preise noch mehr anheizen.
Aber lassen Sie uns auf die Eckdaten/Fakten schauen, denn wie immer gibt es sowohl Befürworter als auch Skeptiker.
Was sind die Voraussetzungen?
Das zu versteuernde Einkommen einer Familie oder eines Alleinerziehenden darf 75000,– EUR nicht überschreiten. Hinzu kommt ein Freibetrag (pro Kind 15.000,– EUR). Das bedeutet, bei einer Familie mit zwei Kindern darf ein Haushaltseinkommen von 105.000,– EUR nicht überschritten werden. Die Kinder müssen mit in der Wohnung respektive dem Haus wohnen und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen.
Demnach können alle Bürger, die ein Kind haben und seit dem 1.1.2018 einen Kaufvertrag unterschrieben, oder eine Baugenehmigung erhalten haben, einen Antrag stellen. Allerdings gibt es diesen Zuschuss nur zeitlich befristet – bis Ende 2020!
Das Baukindergeld ist eine sogenannte staatliche Förderung, bei der Familien, erfüllen Sie die angesprochenen Voraussetzungen, 12.000,– EUR pro Kind erhalten. Dieses Geld erhalten Sie verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren, also jährlich 1.200,– EUR. Dieses Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, es führt aber auch nicht zur Reduzierung des notwendigen Eigenkapitals.
Die Leistung selbst kann bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen online über die KfW-Bank beantragt werden – kfw.de/baukindergeld
Viele Grüße
Sylvina Heinrich