Digitale Rentenübersicht: Ihre zentrale Plattform für Rentenansprüche


Digitale Rentenübersicht: Alles auf einen Blick

Die Digitale Rentenübersicht ist ein staatliches Onlineportal, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche zentral einzusehen. Ziel ist es, eine vollständige und jederzeit zugängliche Übersicht über die individuellen Rentenansprüche zu bieten.

 

Das Portal ist seit dem 30. Juni 2023 unter [rentenuebersicht.de](https://www.rentenuebersicht.de) verfügbar und befindet sich aktuell in einer öffentlichen Testphase. Derzeit nehmen staatliche Vorsorgeeinrichtungen und einige private Anbieter an der Pilotphase teil.

Wie funktioniert die Digitale Rentenübersicht?

Um eine umfassende Übersicht der Rentenansprüche zu gewährleisten, müssen alle privaten, staatlichen und öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen über eine digitale Schnittstelle an das Portal angeschlossen sein. Sie übermitteln auf Anfrage die Rentenansprüche ihrer Versicherten. Dieser Datenaustausch wird schrittweise aufgebaut.

Verpflichtende Teilnahme: Der 31. Dezember 2024 ist als Stichtag für die verbindliche Teilnahme aller Vorsorgeeinrichtungen vorgesehen (so der stand noch seit August 2023). Eine entsprechende Rechtsverordnung wird erwartet. Ab dann sind alle Vorsorgeeinrichtungen, die mindestens einmal jährlich Renteninformationen verschicken, verpflichtet, diese Daten auch in der Digitalen Rentenübersicht bereitzustellen.

Anmeldung zur Digitalen Rentenübersicht

Die Anmeldung erfolgt online unter [rentenuebersicht.de]. Nutzer melden sich mit der Online-Ausweisfunktion (eID) ihres digitalen Personalausweises an. Der Prozess läuft über den ID-Check der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf “login.deutsche-rentenversicherung.de“. Hierzu öffnet man die AusweisApp, liest den digitalen Personalausweis mit einem Smartphone oder Kartenlesegerät ein und gibt die sechsstellige PIN ein.

Falls die Deutsche Rentenversicherung zuvor noch nicht als Anbieter in der AusweisApp genutzt wurde, muss man sich zunächst über den Button “Registrieren” freischalten.

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat auf der Rückseite in der Mitte am rechten Rand eine weiße Fläche mit einem grünen und blauen Halbkreis. Bei allen Personalausweisen, die nach dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Zur Nutzung benötigt man die AusweisApp, ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.

Gesetzliche Grundlage und Organisation

Das Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) beschreibt die Entwicklung und Einführung des Onlineportals. Das Gesetz trat am 18. Februar 2021 in Kraft. Mit der Umsetzung und dem Betrieb der Plattform wurde die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), eine Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, beauftragt. Die ZfDR wird von einem Fachbeirat und einem Steuerungsgremium unterstützt und beraten.

Digitale Schnittstelle und weitere zentrale Stellen

Die ZfDR stellt eine digitale Schnittstelle bereit, über die Vorsorgeeinrichtungen die Rentenansprüche ihrer Versicherten verschlüsselt übermitteln können. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Gesamtüberblick über alle ihre Altersvorsorgeansprüche.

Die Einrichtung zentraler Stellen zur Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist bei der Deutschen Rentenversicherung nicht neu. So wurden 2002 die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für die Riester-Rente und 2012 die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) eingerichtet.

 


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