Entgeltpunkte werden teurer


Das Durchschnittseinkommen, der Referenzwert für die Vergabe der Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt.

Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2023 vorläufig auf 43.142 Euro im Jahr (2022: 38.901 Euro) festgesetzt. Eine Einkommenssteigerung klingt doch super oder nicht?

Leider nicht. Wieder eine deutliche Referenzwertanpassung in 2023. Sie entspricht einer Steigerung um 15 %. So stark war die Anpassung schon lage nicht mehr. Auch wenn es regelmäßig Rentenanpassungen für Rentenempfänger gibt, trügt der Schein.

Die zukünftige Generation von Rentenleistungsempfänger hat es immer schwerer ausreichend Entgeltpunkten im Laufe ihres Arbeitslebens zu sammlen. Hat ein Arbeitnehmer in 2022 noch das sogenannte Durchschnittseinkommen erreicht, um einen ganzen Entgeltpunkt zu erhalten, müsste sein Jahreseinkommen in 2023 um 4.241 Euro steigen, um ebenfalls einen vollen Entgeltpunkt für dieses Erwerbsjahr zu erlangen.

Der Wert eines Entgeltpunktes bestimmt die Höhe der zu erwartenden monatlichen Altersrente,  als Gegenleistung für die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge im Arbeitsleben (abgeführt vom Bruttoeinkommen). Ein Entgeltpunkt ist wie eine Währung oder ein Faktor zu verstehen, der widerum in einen Geldwert umgerechnet wird.

Durchschnittseinkommen – ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Das Bruttogehalt beträgt exakt  38.901 Euro, der notwendige Wert 2022, für 1 Entgeltpunkt. Davon wird der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag von  7.235,58 Euro abgeführt (18,6 % incl. Arbeitgeberanteil). Für diesen erworbenen Entgeltpunkt in 2022 gibt es 36,02 Euro (West) und 35,52 Euro (Ost) monatliche gesetzliche Altersrente. Diese dann aber erst mit 67 Jahren, abschlagsfreie bei Erfüllung alles Voraussetzungen.

Bei einem 50 % geringerem Einkommen auch nur 0,5 Entgeltpunkte (immer in gesonderter jährlicher  Betrachtung), folglich auch nur die halbe Rente. Bei doppelten Einkommen (2 x 38.901 Euro) gibt es  2,0 Entgeltpunkte, also die doppelte Höhe der  Rente und dopptelten Beitrag. Berechungsgrundlage sind also immer 100 % vom Durchschnittseinkommen des Jahres. Dies erfolgt aber nur bis zu einer Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich ebenfalls angepasst wird.

Hätten wir dauerhaft unveränderte Bezugsgößen (Durchschnittseinkommen und Rentenwert), könnten wir ganz vereinfacht rechnen:

Wenn ein Arbeitnehmer (incl. seiner rentenbeitragspflichtigen Ausbildungzeit ) 45 Jahre lang, gleichbleibend das exemplarische Durchschnittseinkommen für 1 Entgeltpunkt verdienen würde,  also 45 Jahre lang unverändert 38.901 Euro p.a. und somit 45  x  7.235,58 Euro  (18,6%) an Beitrag gezahlt, dadurch auch 45 Entgeltpunkte erworben hätte, dann würde der Arbeitnehmer 45 Entgeltpunkte x 36,02 Euro monatlicher Rentenwert = 1620,90 Euro Altersrente (West) Brutto erhalten (in 2023 sind für gleiche Leistungen bereits 43.142 Euro Bruttoeinkommen bzw. eine gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag von 8.024,41 Euro notwendig, die besagte  Steigerung von 15 %).

Von 1620,90 Euro monatlicher Altersrente werden dann noch Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge abgezogen (GKV Versicherte) und vom Finanzamt geprüft ob noch Einkommenssteuern, oberhalb des Freibetrages fällig werden.

Die Realität sieht anders aus. Es gibt natürlich noch weitere Einflussfaktoren und Besonderheiten (z.B. Kindererziehungszeiten)  aber um das Prinzip zu verstehen reicht dies aus. Es ist auch klar, dass die realen Einkommen auch nicht automatisch mit dem Referenzeinkommen / Durchschnittseinkommen wachsen. Die Entgeltpunkte unterliegen der Inflation (siehe Beitrag aus 2014).

Ich halten dies Ausführungen und die Funktion des Generationsvertrages (Beitragsumlageverfahren) für Grundwissen, welches durchaus in Obstufen, der allgemeinen Schulausbildung in 1 bis 2 Unterrichtstunden vermittelt werden kann und muss. Wichtig ist eine frühzeitige Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente in der Zukunft kaum noch mehr als eine Grundversorgung bieten wird (Bevölkerungspyramide Statisa).

In diesem Sinne, wünschen wir frühzeitiges Erkennen und Handeln.

Beste Gruß, Mathias


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