Erneute Nachbesserung für Riesterverträge geplant!


Die zusätzliche Private und Geförderte Altersvorsorge (Riester) genießt weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit in der Politik.

Erneute Nachbesserung für Riesterverträge geplant!

Wenn gleich der Gesetzgeber am Thema “Wohnriester” einen sprichwörtlichen “Narren” gefressen haben muss, sind einige Neuerungen im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz geplant (aktuell werden diese noch im Finanzausschuss zwischen den Parteien verhandelt). Anders sind diese Aktivitäten nicht zu erklären.

altersvorsorge_verbesserungsgesetz05.2013

Das Gute dabei ist: Das insbesondere Kunden geförderter Sparformen, also auch Fondssparpläne und Versicherungslösungen von den geplanten Neuerungen profitieren würden. Derzeit wird darüber vehandelt, ob zukünftig die Möglichkeit der günstigen Einmalbesteuerung auf die gesamte Auszahlungs- bzw. Rentenphase ausgeweitet wird. Eine jederzeitige Tilgungsmöglichkeit eines bestehenden Darlehens soll dabei ebenfalls möglich werden (also nicht mehr nur zum Laufzeitende eines Vertrages). Ebenso soll die fiktive Verzinsung des Wohnförderkontos (Wohnriester) von bisher 2% auf 1% reduziert werden. Dies würde die Besteuerung in der Auszahlungsphase deutlich senken.

Diskutiert wird auch darüber, ob Entnahmen aus einem Riestervertrag für den altersgerechten Umbau einer Immobilie ermöglicht werden könnten. Eine jederzeitige Entnahme von Kapital aus bestehenden Verträgen wäre ein weiterer großer Vorteil für Fondssparplänen und Riesterrentenverträgen über Versicherungslösungen, da hierbei ja nicht wie beim Wohnriester-Bausparen auf eine Zuteilung gewartet werden müsste.

Die geplante Zinssenkung des fiktiven Wohnförderkontos ( von 2% auf 1%), würde auch die Frage aufwerfen, warum man sich heute schon mit einem Bausparprodukt Zinsen sichern sollte, wenn man dann jederzeit zur Darlehenstilgung das Kapital aus einem Riesterfondssparplan oder z.B. einer fondsgebundenen Riesterrentenversicherung entnehmen kann.

Das eigentliche Argument besteht aber darin, flexibel zu sein gegenüber einer Bausparlösung und später wirklich die Wahl zu haben, ob man das vorhandene Kapital nutzen will, um die verbliebene Darlehensschuld einer Immobilie zu tilgen oder sich doch für eine regelmäßige Rentenleistung zu entscheiden.

Genauer genommen, werden wir ja schon aus den gegeben klimatischen Bedingungen heraus aber auch unserer evulotionären Entwicklung geschuldet, irgendwo immer wohnen müssen.  😉

Da der Aspekt anfallender Betriebs- und Bewirtschaftungskosten einer Immobilie immer eine Rolle spielt, ob uns diese nun gehört oder “das Dach überm Kopf” nur gemietet ist, so sind diese monatlichen Kosten durch einen “Nicht-Wohnriestervertrag”, also eine Lösung über einen “Kapitalriester” (Riester-Banksparplan, fondsgebundene- oder klassische Riesterrentenversicherung oder Riester Fondssparplan), in jedem Fall eine Unterstützung zur Altersvorsorge. Im Übrigen ist dies immer förderunschädlich, in dieser Verwendung!

Aber wie immer gilt auch hier, die geeignete Lösung zu finden ist das eine, den richtigen Anbieter das andere und dabei helfen wir.


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