ETF-Sparplan oder ETF-Versicherung?


ETF-Sparplan oder ETF-Versicherung?

Eine ETF-Versicherung mit ihren Steuervorteilen kann eine attraktive Alternative zu einem ETF-Sparplan sein. Folgender Beitrag beschreibt die Vor- und Nachteile der Investition in einer ETF-Versicherung gegenüber einem ETF-Sparplan.

Was ist der Unterschied zwischen einer ETF-Versicherung und einem ETF-Sparplan?

Eine ETF-Versicherung ist im Grunde ein Sparvertrag wie ein ETF-Sparplan auch. Der große Unterschied ist, dass die Anlage bei einer ETF-Versicherung mittels einer Rentenversicherung (ETF-Police) stattfindet. Optional kann auch ein Todesfallschutzbaustein eingebunden werden. Der Anleger schließt also einen Vertrag mit einer Versicherung ab und nicht mit einer Bank wie bei einem ETF-Sparplan.

Der große Vorteil einer ETF-Versicherung ist, dass der Staat die Anlage mit Steuervorteilen fördert. Das führt zu einem höheren Guthaben als bei einem ETF-Sparplan. Dafür ist eine ETF-Versicherung in der Regel teurer als ein ETF-Sparplan. Die Frage ist also, ob bzw. ab wann sich eine ETF-Versicherung rechnet.

Traditionell waren ETF-Versicherungen im Vergleich zu einem ETF-Sparplan recht unflexibel. Der Stand des Guthabens war nicht einsehbar und Beitragsänderungen waren mit etwas mehr Aufwand umsetzbar. Zudem war das Angebot an preisgünstigen ETFs sehr beschränkt. Typischerweise wurden für eine „Fondsgebundene Rentenversicherung“ teure aktive Fonds empfohlen.

In den letzten Jahren hat sich das Angebot von ETF-Versicherungen jedoch deutlich verbessert. Die typischen Vorteile eines ETF-Sparplans, wie ein Online-Konto und flexible Beitragszahlungen, werden nun auch mit einer ETF-Versicherung angeboten. Zudem hat sich das Angebot der sparfähigen ETFs merklich erweitert.

Welche Steuervorteile bietet eine ETF-Versicherung?

Durch die Anlage über eine ETF-Versicherung nutzt der Anleger die Steuervorteile einer privaten Rentenversicherung. Der Staat bietet diese Steuervorteile, weil er die langfristige Vermögensanlage fördern möchte („Dritte Schicht“ der Altersvorsorge). Dazu verzichtet der Staat vorerst auf die Versteuerung von Kapitalerträgen. Das heißt, Dividenden und realisierte Kapitalgewinne werden nicht mit Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) belastet. Stattdessen werden die Erträge erst später versteuert, wenn der Anleger sich das Guthaben auszahlt.

Zwei Varianten sind möglich:

Besteuerung bei Kapitalauszahlung: Wenn sich der Anleger am Laufzeitende der ETF-Versicherung sein Guthaben ausbezahlt, werden die aufgelaufenen Erträge nach einer Teilfreistellung in Höhe von 15 % zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Besteuerung bei Verrentung: Wenn der Anleger sich für eine Verrentung seines Guthabens entscheidet, wird ein geringer Teil der Rente (zum Beispiel 17% bei Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren) als Ertrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Steuervorteile einer ETF-Versicherung

Die ETF-Versicherung liefert im Vergleich zu einem ETF-Sparplan also bis zu drei Steuervorteile:

1. Steuervorteil: nachgelagerte Besteuerung

Erstens werden die Erträge später versteuert. Dadurch verbleibt das Geld länger auf dem Konto und der Anleger nutzt den Zinseszins Effekt auf die zunächst unversteuerten Erträge.

2. Steuervorteil: niedriger Steuersatz

Zweitens werden die Erträge zu einem niedrigeren Tarif versteuert. Bei einer Kapitalauszahlung wird die Hälfte des persönlichen Steuersatzes angewendet, also maximal die Hälfte von 47 % (inklusive Soli). Das ist immer niedriger als die Abgeltungsteuer (26 % inklusive Soli) die bei einem ETF-Sparplan angesetzt wird.

3. Steuervorteil : niedrigere Steuerbasis

Drittens wird im Fall einer Verrentung des Vermögens eine niedrigere Steuerbasis angesetzt. Bei einer Verrentung mit 67 Jahren wird ein pauschaler Ertragsanteil von 17 % der Rente angenommen. Bei einer langjährigen Anlage liegt der Ertragsanteil des Vermögens typisch bei 40 % – 60 %. Entsprechend höher ist der Steuerlast bei einem ETF-Sparplan.

Zu beachten gilt: Die 12/62 Regel Voraussetzung für die günstigere Versteuerung bei einer Rentenversicherung ist, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und der Kunde bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die ausgezahlten Erträge mit der Abgeltungssteuer belastet, wie bei einem ETF-Sparplan. Zwar bleibt der Vorteil des Zinseszinseffekts erhalten (bis zum Zeitpunkt der Auszahlung), die Vorteile der niedrigeren Tarif und Steuerbasis gehen jedoch verloren.

Zusammenfassend kann man sagen, wenn man mit ETFs fürs Alter vorsorgen möchte, bietet ein ETF Sparplan im Versicherungsmantel einen echten Mehrwert. Unterstützen können wir beide Lösungswege.

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