Wie erwirtschaften Versicherer den Garantiezins?
Wie werden eigentlich Garantiezins und Überschussbeteiligung erwirtschaftet?
Vielleicht haben Sie sich ja auch schon mal gefragt, wie erwirtschaftet ein Versicherungsunternehmen eigentlich den Garantiezins bzw. wie entstehen Überschüsse, die unterm Strich die Gesamtverzinsung ausmachen?
Schließt ein Kunde eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab, benennt diese ihm einen Garantiezins auch Höchstrechnungszinssatz genannt, der über die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich ist.
Nun liegt der Garantiezins seit dem 1.1.2015 bei 1,25 %, Mutmaßungen bzw. Ideen ihn nochmals zu senken oder in Gänze abzuschaffen, gibt es immer wieder.
Legen wir einmal eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 25 Jahren zugrunde, dann wird sich wohl kaum jemand mit einer Garantieverzinsung von 1,25% zufrieden geben wollen. Auch wenn immer wieder zu lesen ist, das in Größenordnung Sparguthaben über sehr lange Zeiträume auf Sparkonten und Tagesgeldern schlummern und dort auch weiterhin den Schlaf der Gerechten halten und dabei von einer 1,25% Verzinsung p.a. nur träumen können.
Zurück zu den konservativen Versicherungsprodukten mit klassischem Deckungsstock….
Wie werden denn nun Überschüsse erwirtschaftet, die in einer jährlichen Standmitteilung aufgezeigt, dem Vertrag jährlich gutgeschrieben und auch jährlich neu deklariert werden.
Im Gegensatz zum Garantiezins können Überschüsse nicht garantiert werden, sondern sind viel mehr abhängig vom Anlageerfolg des jeweiligen Versicherers. An den Gewinnen, die die Versicherer mit den Kundengeldern erwirtschaften, beteiligen sie die Sparer. Dabei gilt es allerdings strengste gesetzlich vorgeschriebene Regularien zu beachten (Stichwort Solvency II….). Überhaupt Erträge zu erwirtschaften, ist in der anhaltenden Niedrigzinsphase ohnehin ein ambitioniertes Ziel. Es gibt Risiko- und Kostenüberschüsse, die entstehen, wenn beispielsweise weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten als kalkuliert bzw. sparsamer gewirtschaftet wurde als ursprünglich geplant. Und dann gibt es eben auch die Kapitalerträge, die ein Versicherer im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten und in Abhängigkeit einer erfolgreichen Anlagestrategie erwirtschaftet. Die Gelder können demnach wie folgt angelegt werden:
• Wertpapiere aus dem öffentlichen Sektor (z. B. Staaten, Regionen oder staatsnahe Unternehmen) sowie supranationale Organisationen wie z.B. die Weltbank
• Immobiliendarlehen
• Anleihen bonitätsstarker Industrieunternehmen aus stabilen Regionen und Branchen
• Erneuerbare Energien und Infrastruktur
• Pfandbriefe und andere Schuldverschreibungen von Kreditinstituten
• in geringfügigem Maße auch in Aktien und ausgewählte Immobilieninvestments
• speziell für die Versicherer aufgelegte Investmentfonds.
Vielleicht haben Sie auch schon mal etwas von dem Schlussüberschuss gehört?
Das ist der Teil der Überschüsse, der den Kunden nicht gutgeschrieben wird, sondern zum Aufbau von Sicherheitspuffern genutzt wird und eben erst zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Im Übrigen ist es aber keine Willkür, in welcher Höhe jeder Kunde am Überschuß beteiligt wird. Wegen der Komplexität und dem kollektiven Charakter der Sparformen unterliegt die Überschussbeteiligung strenger staatlicher Vorschriften.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass es keinerlei Überschussbeteiligung bei fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen gibt. Der Erfolg dieser Anlageform hängt maßgeblich von der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds ab, wobei das Risiko der Anlagestrategie dabei der Kunde trägt, wir sind darauf in anderen Beiträgen schon eingegangen.
Wir wünschen uns, Ihnen dieses komplexe Thema mit unserem Beitrag wieder etwas verständlicher gemacht zu haben.
Sylvina Heinrich