Gesetzentwurf für mehr Rechte als Privatpatient
Mehr Rechte für Privatpatienten – damit beschäftigt sich die Politik.
Kunden von privaten Krankenversicherungen sollen mehr Rechte eingeräumt werden.
Rund neun Millionen Privatpatienten sollen im Bundestag mehr Rechte eingeräumt werden. Der Gesetzesentwurf sieht darin vor, dass sich die Kündigungsfristen verlängern sollen, um im Besonderen den wechselwilligen Versicherten mehr Erleichterung zu verschaffen bzw. mehr Zeit bei der neuen Wahl eines anderen Anbieters zu gewinnen. Hintergrund ist die Kompexität eines Versicherungswechsel. Da die individuelle Gesundheitsbiografie und die genauen Angaben zu Vorerkrankungen vom neuen Versicherer erfragt wird und diese teilweise bis zu 10 Jahren in der Vergangenheit zurückliegen.
Grund dafür ist die Risikokalkulation und die Erhebung individueller Zuschläge. Ein privater Krankenversicherer agiert als Witschaftsunternehmen und nicht als Solidargemeinschaft, dies sollte man immer noch berücksichtigen. Bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Da Recherchen meist etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen gibt es in der Folge einen Problem mit den Wechselfristen.
Ebenso soll auch der Selbstbehalt kündbar werden, wenn dieser nicht mit einer Beitragsenkung Berücksichtigung findet. Besonders interessant für Versicherte die sich im Basistarif befinden und dort den Höchstbeitrag zahlen müssen.
Im Gesetzesentwurf wurde ebenfalls ausdrücklich aufgenommen, der Versicherte soll einen Auskunftsanspruch erhalten. Speziell geht es dabei um seinen Versicherungsschutz. Der Versicherte als Patient soll frühzeitig wissen können, ob für ihn die Kosten der anstehenden und geplanten Behandlung durch seinen Versicherer übernommen werden. In dem Zusammenhang soll auch geregelt werden, dass der Versicherte einen Einblick in seine Patientenakte nehmen darf, ohne dass er wie bisher einen anderen Arzt oder sogar einen Rechtsanwalt einschalten muss.