Grundfähigkeitsabsicherung bei Berufsunfähigkeit


Grundfähigkeitsabsicherung mit Körperschutzpolice- gerade bei körperlich fordernden Berufen an die Einkommensvorsorge denken

Maler, Masseure und Krankengymnasten, Maurer und Betonbauer, Köche, Altenpfleger, Krankenpfleger und Krankenschwestern, Kraftfahrer, Maler und Mechatroniker, Lagerarbeitskräfte, man könnte die Reihe der Tätigkeitsgruppen endlos fortsetzen…. .Gerade diese Berufsgruppen eint die Erkenntnis, auf Körper und Mobilität also ihrer Grundfähigkeiten uneingeschränkt angewiesen zu sein.

Wenn man sich vor Augen hält, dass von der Deutschen Rentenversicherung 50% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden und wenn diese gezahlt wird, die Durchschnittsrenten sehr gering sind, dass 74% der Erwerbstätigen ohne Einkommensvorsorge sind und wenn vorhanden, die BU-Durchschnittsrenten bei 836,00 EUR liegen, sollte die Absicherung des Verlustes der körperlichen und geistigen Fähigkeiten unverzichtbar sein. Die Möglichkeit dieser Absicherungsform bezeichnet man als Grundfähigkeitsabsicherung (Körperschutzpolice). Dieses vergleichsweise noch junge Produkt in der Versicherungsbranche, stellt inzwischen ein ernst zu nehmenden Versicherungsschutz und eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar.

Rund 200.000 Personen müssen pro Jahr in Deutschland ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Fast ein Viertel aller Berufstätigen wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Dabei sind Krankheiten und nicht etwa Unfälle die häufigste Ursache für den Verlust der Arbeitskraft. Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hatte auch Auswirkungen auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Sowohl die Leistungshöhe als auch die Bedingungen haben sich gravierend geändert. Für alle Versicherten, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, entfällt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Der erlernte Beruf, die akademische Ausbildung, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist dabei nicht mehr für die Feststellung der Erwerbsminderung und somit für die Rentenzahlung ausschlaggebend. Ebenso kann auf eine andere zumutbare Tätigkeit abstrakt verwiesen werden. Geprüft wird auf die verbliebene zeitliche (Rest)Leistungsfähigkeit, wie sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes verwertbar ist. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst somit alle nur denkbaren Tätigkeiten, die mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können.

Die Grundfähigkeitsversicherung – sinnvolle Alternative mit einer Körperschutzpolice

Wenn es um Arbeitskraftabsicherung geht, fällt der Fokus bisher auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht direkt auf die Absicherung von Grundfähigkeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie mindestens die Hälfte Ihrer Leistungsfähigkeit verloren haben, also zu 50% berufsunfähig sind, dieser prozentuale Grad ist für versicherte selbst oft schwer greifbar.

Hinzu kommt, dass für körperlich aktiv tätige Berufsgruppen, diese Form der Absicherung sehr teuer wird. Deshalb aber die Höhe der zu versichernden Berufsunfähigkeitsrente zu reduzieren oder aber die Laufzeit zu verkürzen, also weit unter dem Regeleintrittsalter in die gesetzliche Rentenversicherung, wäre keine bedarfsgerechte Beratung. Ein Fliesenleger bspw. hätte keine ausreichende Absicherung, um sein Leben wie gewohnt weiterzuführen und nach dem 60. Lebensjahr würde die Zahlung eingestellt werden. Damit wäre dem Kunden nicht geholfen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zu geringer Leistung, löst sein Problem nicht.

Eine Versicherung soll einen Zweck erfüllen und nicht eine Art „Alibi-Versicherungsschutz“ bieten, der im Leistungsfall nicht wirklich hilft.

Um den Kunden aber tatsächlich bestmöglichen Schutz zu verschaffen, rückt in diesen Fällen die Grundfähigkeitsabsicherung durch eine Körperschutzpolice mehr und mehr in den Vordergrund.

Die Leistungsfälle in den Grundfähigkeitsversicherungen sind klar definiert (z.B. gehen, knien, heben, tragen, sitzen stehen, sehen, hören, sprechen). Der Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus einer Körperschutzpolice wird meist einfach und schnell geprüft. Allerdings muss der Betroffene die versicherten Fähigkeiten auch vollständig verloren haben oder aber schwer beeinträchtigt sein. Die Nachweispflicht wird von Seiten der Versicherer auch geprüft.

Die Grundfähigkeitsversicherung bildet eine bezahlbare Möglichkeit, das Einkommen von Berufsrisikogruppen zuverlässig abzusichern. Einige Anbieter bieten optional die Möglichkeit an, zusätzlich schwere Krankheiten, wie z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall abzusichern.

Dabei spielt keine Rolle, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht, eine Entscheidung für den Leistungsfall wird immer ein fachärztliches Gutachten sein.

Moderne Produktbezeichnung für ein schwierige Zielgruppe – Grundfähigkeitsversicherung – Körperschutzpolice

Die in körperlich aktiven Berufen arbeitenden sind vordergründig die Zielgruppe für die Grundfähigkeitsversicherung. Nachstehend möchten wir Ihnen gern noch ein paar ganz konkrete Fälle aus der Praxis aufzeigen, um zu verdeutlichen, warum ein solcher Schutz so sinnvoll ist.

Handwerker und Bauberufe – diese Beschäftigten merken z. B. dass die Farbrolle nicht mehr über die Schulter gehoben werden kann, oder aber der Eimer fühlt sich plötzlich schwer wie Blei an.

Die Pflegekräfte können die Spritze nicht mehr richtig setzen, oder der Infusionsbeutel hängt zu hoch.

Beschäftigte in Transport und Logistik können beispielsweise das Transportgut nicht mehr aus dem oberen Regal holen, die zu steigenden Treppen scheinen unüberwindbar.

Angestellte in Bereich Handel und Dienstleistungen können z. B. die Last des Tabletts nicht mehr bewältigen, die Frisörin merkt, mit der Schere ist kein guter Schnitt mehr möglich.

Im Falle eines Falles ist von der gesetzlichen Rente nicht viel zu erwarten. Die Weiterentwicklung dieser Produktsparte und der zunehmende Wettbewerb bieten speziell jenen Berufsgruppen, die körperlich schwer arbeiten, nun eine Chance ihre wertvolle Arbeitskraft hochwertig und hilfreich abzusichern.

Damit wird eine Einkommensvorsorge sichergestellt, die zum Berufsbild passt, bezahlbar ist, flexibel angepasst werden kann und mit der man sich somit keine Sorgen machen muss, wenn der Körper eines Tages nicht mehr so will, wie man selbst.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei diesem Thema, sprechen Sie uns gern an.

Viele Grüße

Sylvina Heinrich

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert