Gutverdiener zahlen erneut mehr ab 2013 in die gesetzlichen Versorgungssysteme


Mit den geplanten Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen in 2013, steigen wieder die Aufwendungen der besserverdienenden Arbeitnehmer  und zwar sowohl im Westen als auch im Osten Deutschlands. Verantwortlich dafür ist die Lohnentwicklung von gut drei Prozent im letzten Jahr.

Über den Haufe Verlag wurden bereits  die vorläufigen Sozialversicherungs-Werte für 2013 veröffentlicht, die den Angaben zufolge aus dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales stammen. Verabschiedet werden, aller Voraussicht nach, die Zahlen im Oktober vom Bundeskabinett.

In diesem Zusammenhang wird der Umstieg in private Krankenversicherung weiter erschwert, da die Beitragsbemessungs-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit voraussichtlich wie im Vorjahr um monatlich 112,50 Euro steigen. Damit liegt die Grenze bei 3.937,50 Euro pro Monat. Aufs Jahr gesehen erhöht sich die Beitragsbemessungs-Grenze um 1.350 Euro auf 47.250 Euro. Die allgemeine Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt nach den vorläufigen Werten um die gleichen Beträge an wie bei der Beitragsbemessungs-Grenze und liegt bei 4.350 Euro im Monat beziehungsweise 52.200 Euro im Jahr.

Ebenso steigt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die BBG zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung erhöht sich nach den aktuell noch vorläufigen Werten in den alten Bundesländern um 2.400 Euro jährlich und in den neuen Bundesländern um 1.200 Euro. Sie steigt damit auf 69.600 Euro (West) beziehungsweise 58.800 Euro (Ost). Die monatliche Erhöhung beträgt 200 Euro (auf 5.800 Euro) in den alten sowie 100 Euro (auf 4.900 Euro) in den neuen Bundesländern. Auch In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die BBG um monatlich 200 Euro auf 7.100 Euro (West) beziehungsweise 150 Euro auf 6.050 Euro (Ost). Aufs Jahr gesehen erhöht sich die Grenze auf 85.200 Euro in den alten beziehungsweise 72.600 Euro in den neuen Bundesländern. Auch die Bezugsgröße steigt an, und zwar auf 32.340 Euro (West) beziehungsweise 27.300 Euro (Ost).


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