Keine leichte Aufgabe – PKV-Schutz für Mitbürger anderer Nationalitäten


Ein türkische Gemüsehändler in der Innenstadtpassage oder Arzt aus Russland im Krankenhaus, ein arabisch-stämmige Taxifahrer bei der Fahrt ins Hotel, der koreanische Student an der Universität – sie alle sind Teil unseres Alltags in Deutschland. Zeiten, in denen Deutschland lauthals Arbeitskräfte scharenweise ins Land lockte, gehören mittlerweile der Vergangenheit an, doch der Zustrom von Immigranten bleibt ungebrochen. Für das Jahr 2010 vermeldete das statistische Bundesamt einen Zuzug von 798.000 Personen. Darunter befanden sich 684.000 ausländische Mitbürger. Somit stieg die Zahl im Vergleich zum Jahr 2009 immerhin um 13 Prozent an.

Mitbürger anderer Nationalität, die zum Beispiel im Zuge der Globalisierung in der Arbeitswelt nach Deutschland kommen, benötigen wie jeder Bundesbürger auch Versicherungsschutz. Zuallererst natürlich eine Krankenversicherung. Ohne diese nachweisen zu können, führt kein Weg zu einer Aufenthaltsgenehmigung. Ein Ingenieur, der im Entwicklungszentrum eines Softwareunternehmens angestellt ist, oder ein Spezialist einer Hamburger Reederei hat damit in der Regel keine Schwierigkeiten. Sie fallen wie ihre deutschen Kollegen unter die gesetzliche Pflichtversicherung und finden Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

„Probleme tauchen vor allem dann auf, wenn der Lebensunterhalt in Deutschland als Selbständiger oder Freiberufler verdient wird“. Die Pflichtversicherung entfällt und gleichzeitig wird diese Personengruppe mit der Erfahrung konfrontiert, keine besonders beliebten Kunden der privaten Krankenversicherungsunternehmen zu sein. „Einige deutsche PKV- Versicherer nehmen die Versicherungsanträge nur dann an, wenn sich die zu versichernde Person bereits mindestens zwei Jahre in Deutschland aufhält“.

Seit einigen Monaten nun verlangen die Versicherer als Voraussetzung für eine Versicherung eine Bescheinigung, dass der Antragssteller seit mindestens zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, sowie weitere Bescheinigungen, dass er bereits mindestens zwei Jahre in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert war. Hiervon betroffen sind zweifelsohne Immigranten, die ihren Lebensunterhalt erst seit kurzem in Deutschland mit einer selbständigen Tätigkeit bestreiten.

Zu diesem Thema ist der Rat von einem Spezialisten mehr als hilfreich.


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