Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf 450 Euro angehoben
Minijobber sollen nach Plänen der derzeitigen Regierungskoalition ab dem 1. Januar 2013 mehr verdienen können. Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden.
Begleitend ist angedacht, eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll. Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
Die hierfür erforderlichen politischen Beschlüsse stehen allerdings noch aus. Weitere Infos auch unter www.minijob-zentrale.de