Hier erhalten Sie alle Infos zum Thema Pflegeversicherung und einen Vergleich aller Anbieter- und Lösungsvarianten: Pflegetagegeld und Pflege-Bahr!
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Pflegeversicherung Vergleich
Vielen Dank für Ihren Besuch unserer Webseite für Ihren Vergleich bezüglich Pflegeversicherungen. Mein Name ist Mathias Kühnert und ich unterstützen mit meinen Kollegen und Kolleginnen in unserem Hause den gesamten Vorsorge- und Versicherungsbereich und darf bereits auf eine über 24-jährige Berufserfahrung zurückgreifen.
Sie möchten sich einen Überblick über die Varianten einer privaten Pflegezusatzvorsorge bzw. Pflegeversicherung verschaffen und Informationen einholen?
Wir verspreche Ihnen, diesen Überblick werden Sie erhalten. Sie erfahren auch, wie Sie die Versorgungslücke genau berechnen und mit welchem Investitionsaufwand Sie diese schließen bzw. ausgleichen können.
Zuvor möchten wir Ihnen kurz die Lösungsmöglichkeiten benennen, die der Versicherungsmarkt für Sie bereithält. Im Übrigen nimmt auch hier jede der gebotenen Lösungen für sich in Anspruch, die Beste zu sein. Und dafür gibt es jeweils auch gute Argumente. Ob es die neue Förderpflege „Pflege-Bahr“, ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente ist, alle Möglichkeiten haben Vor- aber auch Nachteile. Wir möchten Sie daher bitten, kurz den persönlichen Kontakt zu uns zu suchen, damit wir nach unserem Telefonat die richtige Vergleichsunterstützung liefern kann.
Die Pflegevorsorge sichert ein biometrisches Risiko ab, welches im Regelfall von dem jeweiligen Anbieter nur nach Beantwortung von Gesundheitsfragen versichert werden kann. Sobald der Versicherer aufgrund des Gesundheitszustandes den Leistungsfall „auf sich zukommen sieht“, ist eine Absicherung nicht oder nur sehr prämienintensiv oder mit einem “Pflege Bahr??? möglich.
Das bedeutet also auch, dass sich mit zunehmendem Alter gesundheitliche Ereignisse einstellen können, die eine Absicherung für dieses wichtige Thema ausschließen oder deutlich erschweren. Daher ist die Auswahl des Anbieters von besonderer Bedeutung. Ein eventuell späterer Wechsel des Anbieters, z.B. weil eine Prämienanpassung vorgenommen wurde oder sonstige andere Gründe dazu führen, dass man seinen Anbieter wechseln möchte, kann aufgrund eines veränderten Gesundheitszustandes eventuell nicht mehr möglich sein.
Wenn Sie jetzt sagen: “Na, da habe ich aber doch gehört, beim „Pflege-Bahr“ geht es ohne Gesundheitsfragen???, dann haben Sie Recht und dennoch gibt es ein Problem. Aber dazu gerne mehr in unserem kurzen Telefongespräch. Tragen Sie dazu kurz Ihre Kontaktdaten nebenstehend in unser Kontaktformular ein; Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt und im Anschluss an unser Gespräch auch auf Ihren Wunsch wieder entfernt.
Auch nach der Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 sind die Zahl der Pflegefälle und deren Kosten kontinuierlich weiter angestiegen.
Nachdem festzustellen ist, dass mit den Leistungen aus der gesetzlichen und sozialen Pflegepflichtversicherung die Kosten eines Pflegefalls nicht zu decken sind, ist eine unterstützende und zusätzliche Eigenvorsorge der Versicherten zwingend erforderlich. Mit der seit Januar 2013 eingeführten Zulagenförderung, hat der Gesetzgeber einen Anreiz für eine private Pflegevorsorge geliefert. Die Problemlösung ist damit aber nicht geschaffen worden.
Seit vielen Jahren beschäftigt uns alle das Thema der privaten Pflegevorsorge in gleicher Weise. All zugut sind uns die Fakten dazu bekannt. In Deutschland verzeichnet die Altersgruppe „über 65 Jahre“ einen kontinuierlichen Zuwachs und bereits heute hat jeder 5. Bundesbürger sein 65. Lebensjahr bereits überschritten. Mit der demografischen Verschiebung ist parallel auch ein Zuwachs der Pflegefallzahlen und der damit verbunden Kosten, Realität. Würde man die Zahlen in ein Diagramm aufnehmen, stellte man einen explosionsartigen Anstieg der pflegebedürftigen Fälle in der Altersgruppe „ab 67 aufwärts“ fest. Bei über 85- jährigen pflegebedürftigen Personen, ist im Verhältnis mit über 200% das weibliche Geschlecht betroffen. Diese Tatsache sollte aber kritisch hinterfragt werden, da diese Unterschiede nicht nur mit einer höheren Lebenserwartung zu begründen sind. Ein Erklärungsansatz dürften wir auch darin finden, dass im zweiten Weltkrieg viele Männer dieser Altersgruppe bereits gefallen sind.
Schwierigkeiten für die Vermittler im Thema Pflegeabsicherung -Wie sage ich es meinem Kunden?
Täglich präsentieren uns die Medien „wahre Zaubermittel“ für eine jüngere und straffe Haut, strahlend glänzendes Haar und ein sportlich, jugendliches Aussehen. Im Gegensatz dazu finden wir keine Werbesendung zum Thema Pflegevorsorge. Ein garantierter Zukunftsmarkt mit einer anwachsenden Zielgruppe findet weder bei den privaten Sendern, noch bei den öffentlich rechtlichen einen Zugang zu den medialen Werbeblöcken. Die Frage nach dem Warum ist schnell erklärt: Die Themen Pflegebedürftigkeit und Pflegevorsorge sind negativ vorgeprägt. Projizieren wir doch damit Bilder vom Verlust eines selbstbestimmten Lebens und haben die Abhängigkeit von Angehörigen oder Pflegepersonen vor Augen, ein damit verbundener Auszug aus den eigenen vier Wänden in ein Senioren- oder Pflegeheim sowie der Gedanke an eine Schwerstpflegebedürftigkeit. Dies führt bei vielen Kunden zu einer konsequenten „Kopf in den Sand- Haltung“. Kein Wunder also, warum dieses Thema so schwierig ist.
Der Gesetzgeber baut auf den Erfolgsfaktor „Schnäppchen-Mentalität“.
Eine gefühlte Ewigkeit haben alle darauf gewartet, die Pflegereform. Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist sie nun da. Mit dem sogenannten „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ sollen die Weichen für eine nachhaltige Reform der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und einer vom Gesetzgeber geförderten privaten Pflegevorsorge gestellt werden. Besonders im Hinblick auf die Leistungen der bis Ende letzten Jahres im Gesetz nicht benannten „Pflegestufe 0“ (eingeschränkte Alltagskompetenz). Viele Jahre hatte sich die private Versicherungswirtschaft bemüht, eine private Pflegevorsorge zu etablieren. Der Erfolg kann als eher dürftig beschrieben werden.
Die Einführung der zulagengeförderten Pflegevorsorge durch den damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, hat dazu geführt, dass das Thema Pflegevorsorge in das Blickfeld der Medien und Bürger rückte und verstärkt in den Schlagzeilen erschien. Die als Argument vom Gesetzgeber ausgelobte Beitragszuzahlung von 5,00 Euro/Monat, soll damit bei vielen Bürgern das „Schnäppchen jagen“ auslösen.
Pflege-Bahr. Ist der gesetzlich festgelegte Kontrahierungszwang nun eher Fluch oder Segen?
Die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen für eine Förderung der privaten Pflegevorsorge sind überraschend und zur Freude Aller relativ schlank ausgefallen. Förderberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind. Eine sprichwörtliche „Eintrittskarte“ zur Zulagenförderung kann man mit einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von 10 Euro erlangen, wenn man eine damit geförderte Pflegetagegeldversicherung abschließen möchte. Vorausgesetzt natürlich, die gesetzlichen Auflagen sind erfüllt. Denn dann beteiligt sich der Gesetzgeber mit einem Beitragsgutschein von 5 Euro/Monat. Da allen zulagenberechtigten Bürgern ein uneingeschränkter Zugang zu der geförderten Pflegeversicherung ermöglicht werden soll, hat der Gesetzgeber einen sogenannten „Kontrahierungszwang“ verfügt. Den Versicherern wird damit die Möglichkeit der Risikoselektion – wie sonst üblich – genommen bzw. verboten. Der Kompromiss liegt in einer fünfjährigen Wartezeit bis zum Leistungsanspruch für die geförderte private Pflegeversicherung. Einige Versicherer haben jedoch für den Fall einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit den Verzicht auf die Wartezeit freiwillig erklärt.
Pflege-Bahr. Fester und planbarer Beitrag – Wunschvorstellung!
Das Risiko explosiv steigender Beiträge ob des gesetzlich verordneten Kontrahierungszwangs, wird in der Branche höchst kritisch betrachtet. Bei den Versicherungsgesellschaften wird aufgrund der verpflichtenden Wartezeit von fünf Jahren ein phasenverschobener Leistungsansturm – oder ein Leistungsorkan? – nach 5 Jahren vermutet. Der Zeitpunkt und vor allem der Umfang der ersten Beitragsanpassung darf indes schon heute mit Spannung erwartet werden. Wenn nun also all diejenigen, die normalerweise aufgrund einer Gesundheitsprüfung keinen Versicherungsschutz bekämen, einen „Pflege Bahr“ abschließen, hat der Versicherer ein Problem und damit all seine Versicherten. Logisch, oder? Kündigt man dann wegen einer Beitragsanpassung dieses Produkt, gibt es kein Kapital zurück. Das Risiko ist aber nicht vom Tisch. Orientiert man sich nun um, geschieht dies mit einem neuen Eintrittsalter, einem neuen Gesundheitszustand, also einer neuen Beitragskalkulation (falls man eine alternative Lösung im Sinn hätte).
Sind die Ziele des SGB XI und dem geschaffen „Pflege-Bahr“ überhaupt miteinander vereinbar?
Zum Zeitpunkt als die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingeführt wurde, hatte sich der Gesetzgeber eindeutig positioniert und im § 3 SGB XI erklärt: „Die Pflegeversicherung sollte mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und vor allem die Bereitschaft der Angehörigen und Nachbarn zur Pflege unterstützen. Mit dem Ziel, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Auch wenn damit die häusliche Pflege in einen besonderen Fokus gerückt werden sollte, klaffen Theorie und Praxis wie so oft in der Realität weit auseinander. Denn genau für diese, vom Gesetzgeber und den Betroffenen in gleicher Weise bevorzugten häuslichen Laienpflege, werden leider auch nur sehr geringe Mittel aus der Pflegepflichtversicherung bereitgestellt.
Der Hauptanteil des Leistungsanspruchs kommt mit 55% aus der Pflegestufe 1; dieser Teil dominiert also in der Pflegestatistik. Aber gerade dieser Bereich bzw. dieser Grad an Pflegebedürftigkeit, ist in häuslicher Pflege von Familienangehörigen zu bewerkstelligen. In der weiteren Betrachtung möchten wir uns deshalb auf diesen Teil konzentrieren. Während der Gesetzgeber für den „Pflege Bahr“ (geförderte private Pflegevorsorge) die tarifliche Mindestleistung für einen Pflegefall der Stufe 3 mit 600 Euro/Monat festgelegt hat, gibt es für die Pflegestufen 0 bis 2 nur eine sehr geringe Leistungsverpflichtung. Werfen wir dazu einen Blick in die Musterbedingungen des PKV-Verbandes und stellen dabei fest: In § 6 Abs. 1 MB/GEPV 2013 wird der Leistungsanspruch eines Versicherten der Pflegestufe 0 mit 10%, bei einer Pflegebedürftigkeit der Stufe 1 mit 20% und für die Pflegestufe 2 mit 30% der tariflich vereinbarten Leistung beziffert. Die stationäre oder häusliche Betreuung eines z.B. an Demenz erkrankten Patienten der Pflegestufe 0, löst somit eine Zahlung von 60 Euro im Monat aus; ein Versicherter der Pflegestufe 1 erhält einen Leistungsanspruch mit 120 Euro/Monat. Ob mit dieser Leistung innerhalb der Familienpflege eine wirtschaftliche Entlastung erreicht wird, darf man durchaus in Frage stellen. Oder?
Von den Musterbedingungen sind bereits die ersten privaten Krankenversicherungsgesellschaften aufgrund von Leistungsempfehlungen des PKV-Verbandes abgerückt. Einige Versicherer offerieren in ihren Angeboten ein Pflegemonatsgeld für die Pflegestufe 3 von bis zu 1.200 Euro sowie eine Absicherung der Pflegestufen 1 und 2 mit 30% bzw. 60% der für die Pflegestufe 3 versicherten Monatsleistung. Diese starken Leistungsverbesserungen sowie der gleichzeitige Verzicht auf die Wartezeit im Fall einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit klingen erst einmal verlockend. Betrachtet man jedoch die fehlende Möglichkeit der Risikoselektion, den demografischen Wandel in der Bevölkerung sowie das Recht der Versicherer auf Beitragsanpassungen, können wir sicher die Frage stellen, ob dieser Versicherungsschutz dauerhaft bezahlbar bleibt. Eigentlich soll es doch ein lebensbegleitendes und kalkulierbares Versicherungsprodukt sein. Kündigt man dann in der Zukunft seinen Vertrag, weil die Beitragskurve zu steil gestiegen ist, war alles für die „Katz“.
Zunehmend ist daher die Eigenverantwortung gefordert.
Bei diesen kritischen Überlegungen dürfen wir auch den Bezug zur Realität bzw. zum Alltag nicht verlieren. Die Idee zur Vorsorge über den sogenannten „Pflege Bahr“ ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Führt er doch auch zu einem Umdenken und sensibilisiert mehr und mehr die breite Masse unserer Bevölkerung bezüglich der Vorsorge und Eigenverantwortung. Die Aussage unseres hochmotivierten Bundesarbeitsministers Nobert Blüm im Jahre 1986, ist vielen sicher noch recht gegenwärtig: „Denn eins ist sicher: Die Rente.“. Mittlerweile ist diese Aussage vielmehr ein Symbol für die Tatsache, dass wir alle müssen etwas tun müssen, um unseren Ruhestand wirtschaftlich zu sichern. Eben auch mit Hilfe einer Zusatzvorsorge wie z.B. über Lösungen einer privaten Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebliche Altersvorsorge usw., usw.. Und nun auch noch die Pflegevorsorge. Was denn nun noch alles?
Die Gesetzgebungen und die Geschichte der letzten 3 Jahrzehnte haben uns doch alle gelehrt, dass die Langlebigkeitsrisiken in einer überalternden Gesellschaft ihren Preis haben. Vor allem wir als unabhängige und im Kundenauftrag agierende Versicherungsmakler, haben eine hohe Verantwortung. Denn mit jedem neuen Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich, wird die Messlatte für eine qualitative Beratung neu festgesetzt. Eine nachhaltige Kundenberatung und die Definition und Beschaffung eines bedarfsgerechten Versicherungsschutzes, ist ohne fundierte Grundkenntnisse über die sozialen Sicherungssysteme und deren Leistungen nicht mehr möglich. Auch die Bewertung von Pflegetagegeldern, Pflegerententarifen und Pflegekosten in einer vergleichenden Betrachtung ist ohne eine optimierte Beratungstechnologie ein äußerst zeitintensiver Arbeitsprozess. Ein „schnell mal Google‘n“, wie es heute so schön heißt, ist da nicht mehr zielführend und wird für einen Kunden ohne kompetenten Beistand durch einen unabhängigen Versicherungsmakler, fatale Folgen im Leistungsfall haben.
Der erste Schritt ist aber immer nur die Aufklärung zur privaten Pflegevorsorge.
Wenn gleich viele Bundesbürger mittlerweile um die Folgen der finanziellen Pflege-Lücke wissen, sorgen bisweilen nur wenige privat vor. Sicher ist das auch der Tatsache geschuldet, dass man sich nicht gern mit dem Altern und den damit zu erwartenden Gebrechen beschäftigen mag.
Was aber bedeutet eigentlich Hilfe und Unterstützung im Alter. Es ist weit mehr als nur die Unterstützung, jemanden zu haben der einem freundlich in den Mantel hilft. Es ist eben so, dass unser Körper an Jugendlichkeit abbaut, sowohl physisch als auch geistig. Pflege heißt, tatkräftige, fremde Hilfe beim Wäsche waschen, Einkaufen, beim Essen, Trinken und bei der Körperpflege in Anspruch zu nehmen. Als ältere Menschen kommen wir kaum daran vorbei. Bereits mit dem 70. Lebensjahr steigt das Risiko pflegebedürftig zu werden, deutlich an. Laut unserem Bundesministerium für Gesundheit, ist schon jeder Fünfte zwischen dem 70.- bis 79. Lebensjahr auf eine Pflege angewiesen. Jeder Dritte ist es schon ab dem 80.- bis 90. Lebensjahr. Hochrechnungen ergeben, dass ab dem Jahr 2050, die heute 35- bis 40-Jährigen vermehrt zu pflegebedürftigen Fällen werden. Aller Voraussicht nach bedeutet dies, dass es dann mehr Pflegebedürftige als Kinder und Jugendliche gibt. Derzeit noch kaum vorstellbar, oder??
Die Pflegelücke wächst und wächst …
Die Leistungsausgaben in der sozialen Pflegeversicherung werden enorm steigen. Das Verhältnis der Beitragszahler aus dem Bereich der Erwerbstätigen hingegen wird sinken. Die Ausgaben in der sozialen Pflegeversicherung werden die Einnahmen deutlich übersteigen. Diese Tatsche muss sich unweigerlich auch auf den einzelnen Pflegebedürftigen auswirken, zumal die gesetzliche Pflegeversicherung in ihrem Planungsansatz nur eine Teilkostenversicherung darstellt. Für eine Pflege in einem Pflegeheim in der Pflegestufe 3 zahlt sie derzeit etwa 1.550 Euro (stationäre Pflege). Die tatsächlichen Kosten für einen Heimplatz belaufen sich jedoch in dieser letzten Pflegestufe 3 auf rund 3.200 Euro pro Monat (Berlin und Umland). Betroffene müssen also heute schon einen Großteil der Kosten selber finanzieren. Dies nennt man dann „Pflegelücke“ und genau diese wir künftig immer größer werden.
Wie schon zuvor erwähnt, verstanden haben es bereits viele. Eine von der Allianz beauftragte Studie hat ergeben, dass neun von zehn Bundesbürger der Pflegevorsorge eine hohe Bedeutung beimessen. Etwas unternehmen tun sie aber nicht. Deutlich weniger als die Hälfte legen tatsächlich anteilig finanzielle Reserven für den Pflegefall zurück. Eine private Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung etwa, mit der man die Versorgungslücke im Pflegefall schließen kann, haben derzeit gut zwei Millionen Menschen in Deutschland abgeschlossen. Im Verhältnis zu den prognostizierten Erwartungen der Pflegefälle ist dies ein „Tropfen auf den heißen Stein“.
Professionelle Pflege ist teuer und wird es auch immer bleiben.
Fast menschlich sind die Gründe für eine mangelnde Vorsorge. Allein die Vorstellung, selbst einmal bettlägerig zu werden, gebrechlich zu sein und dann gepflegt werden zu müssen, ist sehr unangenehm. Ich denke die meisten von uns schieben das Thema gedanklich lieber weiter vor sich hin. Vielmehr sogar trifft dies auf junge Menschen zu; das Alter mit seinen möglichen Gebrechen liegt ja da noch in weiter Ferne. Viele vertrauen offensichtlich auch noch darauf, im besagten Pflegefall von der Familie, den eigenen Kindern oder auch vom Ehepartner oder Lebenspartner gepflegt zu werden. Denken wir aber mal darüber nach, ist diese Chance in Wahrheit doch sehr gering. Singlehaushalte wachsen, Eltern und erwachsene Kinder leben meist in größeren Distanzen getrennt. Frauen sind wie Männer berufstätig. Wie soll ein solcher Alltag, mit der Pflege eines Angehörigen zu verbinden sein? Es ist organisatorisch höchst anspruchsvoll oder gar nicht erst möglich. Sollte dieser Spagat dennoch gelingen, führt es doch oft zu einer hohen emotionalen und körperlichen Belastung, die ein Pflegefall halt mit sich bringt. Oft passiert es, dass die familiäre Pflege nach kurzer Zeit scheitert, dann müssen ambulanten Pflegedienste einspringen oder die ungewollte Unterbringung in einem Pflegeheim muss veranlasst werden. Egal wie, beides kostet sehr viel Geld.
Da wir ja auch ein grundsätzliches Rentenproblem haben, bei dem es an der nötigen Vorsorge mangelt, ist dafür erst recht kein Kapital vorhanden – es fehlt das dafür nötigte Vermögen. Damit haften dann Kinder für ihre Eltern. Die Kinder oder andere Verwandte in gerader Linie sind dann unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Unterhalt für das pflegebedürftige Familienmitglied zu zahlen. Im Ernstfall ist dann auch ihr angespartes Kapital aufgebraucht. Heute schon beträgt die durchschnittliche Pflegelücke gut 50.000 Euro, bereits bei jedem zehnten Pflegefall müssen Pflegebedürftige oder ihre Kinder sogar über 140.000 Euro aufbringen –und auch diese Zahlen werden steigen.
Mit einer privaten Pflegevorsorge kann dieses Risiko abgefangen werden, ob nun in Verbindung mit „Pflege Bahr“, einer klassischen Pflegetagegeldversicherung oder über eine Pflegerente, die zumindest bei Ausbleiben eines Pflegefalls eine Kapitalrückzahlung zulässt.
Sie sollten für die Pflegeversicherung eine passgenaue Vorsorge wählen.
Für wen sich aber nun die geförderte Vorsorgeform des „Pflege-Bahr“ lohnt oder wer sich doch besser mit nicht geförderten Produkten, wie der klassischen Pflegetagegeldversicherung oder einer Pflegerente absichert, sollte immer individuell geprüft und analysiert werden. Von dem staatlichen Zuschuss profitieren besonders junge Menschen. Die feste staatliche Zulage in Höhe von fünf Euro macht bei ihnen einen hohen Anteil am Gesamtbeitrag für eine Pflegezusatzversicherung aus. Allerdings sollte man gerade bei den jüngeren Menschen, die ja noch eine längere Vertragslaufzeit vor sich haben, eigentlich noch die Themen Beitragsanpassungswahrscheinlichkeit und Inflationsausgleich genauer betrachten bzw. einkalkulieren.
Für deutlich ältere Menschen ist unserer Meinung nach der „Pflege-Bahr“ dagegen eher weniger geeignet. Der Beitrag ist in der Regel recht hoch und die Förderung dann im Verhältnis gesehen gering. Auch die Wartezeit von fünf Jahren ist sicherlich ein wichtiges Thema bei älteren Menschen. Folgen bzw. erkennen viele Menschen in nächster Zeit diesen Gedanken, bildet der „Pflege Bahr“ sehr wahrscheinlich eine einzige „Risikogruppe“ (auch Kohorte genannt) ab. Nämlich dann, wenn dort nur Versicherte zu finden sind, die keinen alternativen Versicherungsschutz bekommen haben, wegen negativ zu beantwortender Gesundheitsfragen. Dann stünde über kurz oder lang das Thema „Kostenexplosion“ im Vordergrund.
Konzipiert ist der „Pflege-Bahr“ auch nur als Grundabsicherung in Sachen Zusatzpflege. Sicher gibt es etliche, die meinen: „Pflege-Bahr“ – das klingt ja alles gut, es wird gefördert und so ein bisschen Pflegevorsorge habe ich damit auch schon mal gemacht; soll ja ganz wichtig sein bzw. kann ja nicht verkehrt sein“. Ich denke aber, wenn man sich diesem Thema einmal zuwendet, dann sollte man es mit fachlicher Unterstützung richtig tun; alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen für sich selbst abwägen, um dann die richtige und passende Pflege-Vorsorge-Strategie umzusetzen.
Abschließend noch ein Gedanke: Mit einer Pflegebedürftigkeit oder der eigenen Hilflosigkeit im Alter befassen wir uns alle nicht gerne. Ich denke aber spätestens dann, wenn unsere eigenen Eltern alt werden, können wir dieses Thema nicht weiter verdrängen. Wenn Sie möchten, dass es im Hinblick auf die Finanzierbarkeit Ihrer eventuellen Pflegeleistung keinen Zwist innerhalb der Familie gibt, sollten Sie heute schon dafür Sorge tragen. Denn z.B. die Unterhaltspflicht oder auch das zwangsweise Einsetzen von angespartem Vermögen, welches man eigentlich anders verwenden möchte, bieten leider genügend Potential dafür.
Wir bieten Ihnen mit unseren spezialisierten Kollegen die notwendige Unterstützung und helfe Ihnen beim Vergleichen der Vorsorgesysteme sowie dem Vergleich der Anbieter. Wir lieferen Ihnen auch notwendige Hintergrundinformationen, damit Sie dieses doch sehr „unliebsame“ Thema für sich oder auch ihre Angehörigen regeln können. Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unserer Online-Anfrageformular.
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