PIA – mehr Kostentransparenz in Altersvorsorgeprodukten
PIA – Produktinformationsstelle Altersvorsorge
Seit Januar 2017 gibt es eine „Altersvorsorge-Produktinformationsblatt-Verordnung“.
Diese gilt für alle Anbieter von Basis- und RiesterRenten, also den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Ziel dieser Verordnung ist es, für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu sorgen und zwar klar und verständlich.
Klingt erst mal lobenswert, aber hält diese Verordnung tatsächlich was sie verspricht??
Die wesentlichen Bestandteile des neuen Produktinformationsblattes, kurz PIB genannt, sind u.a. die Einteilung in sogenannte „Chance-Risiko-Klassen“, eine neue Hochrechnung in Form einer Beispielrechnung und eine neue Effektivkostenberechnung.
Effektivkosten(quote)
Wir schauen uns das mal am Beispiel einer fondsgebundenen Basisrentenversicherung(ohne Garantie) etwas genauer an. Durch die große Auswahl an Fonds führt der Ausweis der Effektivkostenquote im Produktinformationsblatt (PIB) zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das ist nachvollziehbar, denn ETFs z. B. haben eine niedrigere Kostenquote als aktiv gemanagte Fonds:
Außerdem trifft die Effektivkostenquote als Kennziffer, die u.a. Fonds-, Vertriebs- und Versicherungskosten, Abschluss und Verwaltung ausweist, eine Aussage bezüglich der Renditeminderung. Ein Vergleich setzt aber auch voraus, dass tatsächlich vergleichbare Sachverhalte gegenübergestellt werden. Die Höhe der Effektivkostenquote sagt zudem nichts darüber aus, ob ein Produkt gut oder schlecht ist, oder dem Kunden einen höheren Ertrag beschert oder aber eben nicht.
Lediglich bei einer darstellbaren 1:1 Vergleichbarkeit von Produkten verschiedener Anbieter, kann die Quote demnach als relativ sicherer Indikator herangezogen werden.
Verwaltungskosten
Soweit so gut, aber es geht weiter. Der Gesetzgeber fordert eine besonders vorsichtige Kalkulation, so werden beispielsweise die Verwaltungskosten der Investmentfonds mit 0-100% p.a. des Kapitals angegeben. Aber was will uns das PIB damit sagen? Formal mag das richtig sein, aber kann der Verbraucher daraus einen Nutzen ziehen, gerade auch unter dem Aspekt, dass in einem PIB zum Vergleich eine Angabe der Verwaltungskosten ggf. mit einem Wert zwischen 0 – 100 EUR angegeben wird. Hinzu kommt das nur die Verwaltungskosten des 1. Versicherungsjahres betrachtet werden.
Hochrechnung
Oder schauen wir auf die Hochrechnung im Produktinformationsblatt. Diese wird ohne unternehmensindividuelle Zinsüberschüsse, ohne Kostenüberschüsse, ohne Schlussüberschüsse, ohne Kickbacks (Rückvergütungen der Fondsgesellschaften an die Versicherer und damit an die Versichertengemeinschaft), dafür aber mit Fondskosten dargestellt. All das führt zwangsläufig zu einer begrenzten Aussagekraft für die Qualität des Produktes bzw. der Finanzstärke eines Versicherungsunternehmens.
Wenn ich Ihnen jetzt noch etwas ausgiebiger über den garantierten Rentenfaktor erzählen würde, wäre die Verwirrung komplett. Dieser hat grundsätzlich eine große Bedeutung, wird aber von den Versicherern in den unterschiedlichsten Versionen, bezogen auf so viele Faktoren verwendet, dass auch hier 5 mal hingeschaut werden muss, sonst wählt man nur vermeintlich den Tarif mit der höchsten Rente.
Alles in allem müssen diese Vergleichsbarkeitsansätze aber als positiv gewertet werden. Nur sollte der Versuch dieser Vergleichbarkeit immer im Gesamtkontext betrachtet werden. Was eigentlich leichter und durchschaubarer werden sollte, führt in der Praxis nunmehr zu noch höherem Erklärungsbedarf.
Falls Sie das Thema so spannend finden und wissbegierig noch mehr darüber erfahren möchten 😉 , können Sie auch gern ein wenig auf der Seite www.bzst.de stöbern.
Wenn Sie lieber das persönliche Gespräch vorziehen, freuen wir uns – wie immer – Sie bei diesem sehr komplexen Thema, Ihrer persönlichen Altersvorsorgeplanung, unterstützen zu können.
Viele Grüße, Sylvina Heinrich