Private Haftpflichtversicherung – regelmäßige Vertragsprüfung ist sinnvoll!
Warum man nicht nur Kapitalanlage- und Altersvorsorgeprodukte einer stetigen Prüfung unterziehen sollte
Oft unterschätzt und von Kunden stiefmütterlich betrachtet, die privaten Sach-Versicherungen: wie Hausrat, Haftpflicht, Gebäudeversicherung & Co . Einmal abgeschlossen, regelmäßig bezahlt und dem Gedanken, ob der Versicherer im Leistungsfall auch wirklich zahlt, werden diese Versicherungen oft über Jahre ungeprüft gehalten. Die allgemeinen Entwicklungen und sich regelmäßig neu ergebene Risiken, machen eine begleitende, fachkundige Prüfung notwendig. Sinnvoll auch, wenn diese anbieterunabhängig erfolgt. Denn Leistungsunterschiede sind nicht nur zwischen den Anbietern vorhanden, auch Produktvarianten (Tarife) der Versicherungsgesellschaft selbst unterscheiden sich. Kommt es dann zu einem Leistungsversagen des Versicherers, weil der entstandene Schaden nicht Bestanteil des „gewählten“ Leistungsumfangs war, ist der Ärger groß und das allgemeine Klischee bedient.
Da diese Produkte zu kleinteilig sind und eine umfassende Beratung unwirtschaftlich ist, passiert seitens des Versicherers, für Bestandsverträge proaktiv so gut wie nichts. Die Vermittlung ist einmal erfolgt, wenn möglich sogar online (damit entfällt eine klassische Beratungshaftung, für den Anbieter besonders attraktiv, da der Kunde ja selbst ausgewählt hat).
Ein Beispiel für eine Leistungsverbesserung in der Privathaftpflichtversicherung möchten wir Ihnen dazu gern aufzeigen. Stellen Sie sich im Anschluss die Frage, ob Sie selbst gern diesen Schutz in Ihrer Police eingeschlossen haben möchten oder dies für sinnvoll erachten.
Einer der leistungsstärksten Haftpflichtversicherer, die VHV Allgemeine Versicherung AG, hatte bereits in der 2. Jahreshälfte 2017 ihre Angebot für eine private Haftpflichtversicherung überarbeitet. Wie der Versicherer mitteilte, gibt es den Haftpflichtschutz nun mit 28 Leistungserweiterungen, mit denen sich Privatpersonen auch gegen aktuelle Risiken absichern können. Über die Police sind künftig auch Drohnen oder andere Flugmodelle als Spielzeug im privaten Haushalt abgedeckt: Drohnen bis 250g im Tarif Klassik-GARANT und Modelle bis 5 kg im Zusatzbaustein EXKLUSIV.
Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten abgedeckt
Für den Fall, dass jemand unerlaubt Fotos ins Internet stellt, können sich Kunden mit der VHV Privathaftpflicht vor möglichen Folgen absichern. Denn die Deckung umfasst nun auch Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten. Darüber hinaus sind Risiken mitversichert, die innerhalb einer Familie bzw. in einer Versicherungsgemeinschaft auftreten können. So besteht Versicherungsschutz, wenn sich zum Beispiel Familienmitglieder untereinander verletzen. Auch für den Fall, dass der Versicherte von Unbekannten verletzt wird, etwa bei einem Fahrradunfall mit flüchtigem Täter, leistet die VHV Privathaftpflicht.
An der Struktur der Tarife hat die VHV nichts geändert. So können Kunden nach wie vor zwischen der Variante Klassik-GARANT als Basisabsicherung und dem Baustein EXKLUSIV als Zusatzoption wählen. Außerdem hat der Versicherer nach wie vor die Leistungs-Update-Garantie und den Baustein BEST-LEISTUNG im Angebot.
Im Übrigen, für Kunden unserer Plus-Mitgliedschaft ist diese begleitende Überprüfung auch in diesem Bereich ein Leistungsbestandteil. Erteilen Sie uns das Maklermandat – wir kümmern uns, in dem Umfang in dem Sie es wünschen.
Von mir gibt es gleich einmal 5 Sterne.