Rüruprente oder Basisrente – nicht immer die beste Wahl!
Altersorsorge für Freiberufler und Selbstständige – ist die Basisrente bzw. Rüruprente immer die beste Lösung?
Rüruprente oder Basisrente – nicht immer die beste Wahl!
Seit 2005, damit seit Bestehen dieser Vorsorgelösung, wird im Besonderen am Jahresende – speziell auch von Steuerberatern – ihren Mandanten gegenüber, zur Investition in diese “geförderte Altersvorsorge” geraten.
Was für Angestellte in Verbindung mit der gesetzlichen Rentenversicherung die Riestervorsorge ist, soll für Selbstständige und Freiberufler, die Basisrente oder auch Rüruprente genannt, darstellen.
Der Steuerspareffekt wird dabei in den Vordergrund gestellt. Für das Jahr 2013 stehen einem “Steuersparer” maximal 20.000 Euro Investitionsmöglichkeit zur Verfügung (verheirateten bis zu 40.000 Euro). Immer auch unter der Anrechnung von Beiträgen in berufsständischen Versorungswerken. Im Jahr 2013 sind dann exakt 76 Prozent des investierten Kapitals (weitere Staffel von 2 % p.a. bis 2025, ab dann 100 %) steuermindernt wirksam. Somit wären es, bei 20.000 Euro maximaler Investition, folglich 15.200 Euro, die nicht mit dem individuellen Grenzsteuersatz belastet werden. Liegt dieser bei 42 % (derzeit maximal), wirkte sich dies mit einer Einkommensteuerersparnis von 6384 Euro aus. Dieser Betrag würde also “erspart” werden können.
Nicht schlecht könnte man erstmal denken.
Aber stellen wir uns doch einmal die Frage: Weshalb diese Investition getätigt wird? Etwa damit das Finanzamt nichts bekommt? 😉
Eher weniger, da das Kapital zum konsumieren ja auch nicht zur Verfügung. Es wurde investiert!
Eine Investition muss sich jedoch lohnen. Das Kapital, welches in eine solche Basisrente / Rüruprente investiert wurde, ist gebunden. In erster Linie zum Zweck der zusätzlichen Altersvorsorge. Jedoch mit den absolut identischen “Spielregeln” der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht verpfändbar, nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar, es ist der sogenannte “eng umfasste Hinterbliebenbegriff” anzuwenden; nur Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder (bis maximal 27 Jahre) sind im Todesfalle mit einer Witwen- oder Weisenrente zu berücksichten.
Aber wer hat als Rentner schon noch kindergeldberechtigte Kinder ? Ok, der ein oder andere Mann vielleicht. 😉
Ebenso der Sachverhalt der vollen Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), auf die dann eingehenden Rentenzahlungen, genauso wie die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Daran ist nichts schlechter, das will ich damit nicht sagen! Für manch Einen bleibt es jedoch einen Wette, eine Wette auf ein laaaaaaaaanges Leben, damit der angestrebte Mehrwehrt überhaupt zum Tragen kommt. Der Mehrwert der anfänglich als Motiv herangezogen wurde.
Die Basisrente / Rüruprente als staatlich geförderte Vorsorgelösung, ist trotz vorbeschriebenen Ausführungen nicht grundsätzlich negativ zu bewerten. Den Eindruck möchte ich nicht erwecken. Es gilt jedoch, auch die Schwächen in eine Waagschale zu werfen und eine Vor- und Nachteilsbetrachtung durchzuführen. Eigentlich eine grundsätzliche Herangehensweise in der täglichen Arbeit mit unseren Mandanten.
Ebenso alternative Lösungen gegenüberzustellen, die vielleicht keine steuerlichen Argumentationen, zumindest in der Investitionsphase haben.
Der Steuerberater unterlässt aus mangelnder Produktkenntnis (ist auch nicht seine Aufgabe) meist diese Betrachtung und lässt sich für das aktuelle Ergebnis gesparter Steuern “feiern” und stellt dafür vielleicht sogar noch eine Beratungsrechnung (er war ja fleißig).
Also die richtige Vorgehensweise; erst den Bedarf und die Vorsorgelösung analysieren und dann im zweiten Step den Vergleich der Anbieter in Angriff nehmen. Aber auch hierbei gilt es, nicht nur die offensichtlichen Zahlen nebeneinander zu legen und sich dadurch beeindrucken lassen. Die Anbieter wissen schon längst wie “schlaue” Verbraucher vorgehen wollen.
Testsiege, Ratings, Pokale und Auszeichnungen sind keine Hilfe oder Indiz für Qualität mehr; die hat mittlerweile jeder Martktteilnehmer zur Verfügung. “Reine” Vergleichsportale, wie zum Beispiel “Check24” oder “Transparo” u.v.a.m. arbeiten in ihren Verleichsrechnern mit Datensätzen, den gelieferten Zahlen der Anbieter. Ein hoher Marketingaufwand wird betrieben, um die Gunst der Kunden für diese scheinbar einfachen Portale zu gewinnen. Schon mal darüber nachgedacht, wer das eigentlich bezahlt. 😉
Die Versicherer schöpfen, teilweise sehr kreativ, ihre legitimen Möglichkeiten zur Wettbewerbsverzerrung in den gelieferten Daten aus, um in höheren Positionen wahrgenommen zu werden.
Was die aktuelle Leistungsfähigkeit betrifft oder wie das in den Fokus gerückte Anbieter-Unternehmen, die in Aussicht gestellten Zahlen erreichen kann, welches Rüstzeug und welche Strategie vorhanden ist, wird dabei völlig außer Acht gelassen. Diese wesentlichen Informationen für eine langfristige Investitionsentscheidung erhalten Sie in keinem Vergleichsportal!
Am Ende braucht es noch immer Menschen, die davon etwas verstehen. Für den Großraum Berlin sind wir ein richtigen Ansprechpartner. Nicht ohne Grund sehen wir uns mit unserer Dienstleistung als der “Vorsorgespezialist aus Berlin”. Im Übrigen nicht nur für den Bereich der Rüruprente. Alle “spielbaren” Themen sind Bestandteil unser anbieterunabhängigen Beratung rund um das Thema Vorsorgeplanung und dem Vergleich der im Wettbwerb stehenden Produktanbieter.
Ein guter Rat zum Schluss; bleiben Sie skeptisch, wenn Ihnen ausschließlich über die Vorzüge eines Angebotes oder einer Lösung berichtet wird.
Beste Grüße und angenehme Weihnachtsmarktbesuche (sind ja seit gestern fast alle offen) 😉
Mathias Kühnert