Ruhestandsplanung – nur die halbe Miete?
Haben Sie wirklich schon an alles gedacht – wenn Sie ihre Ruhestandsplanung selbst machen?
Altersvorsorge, Ruhestandsplanung, Riesterrente, Rüruprente, Eigenheim, Kapitalanlageimmobilie, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeabsicherung usw.
… alles Begriffe und Themen die Ihnen geläufig sind und den Bestandteil unserer täglichen Arbeit mit unserem Klientel bilden.
Doch haben Sie sich schon einmal diese Frage gestellt: “Was wäre, wenn heute schon gestern wäre?” Vermutlich nicht oder nicht so tiefgründig. Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn dann gehören Sie zu den 77% der Deutschen Bevölkerung, die kein Testament besitzen, sich noch nicht mit dem Thema Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht beschäftigt haben. Eventuell gehören Sie aber zu den 23 % die etwas zu Papier gebracht haben, jedoch haben nur 3 % eine unangreifbare Regelung und im eigentlichen Sinn des Testierenden getroffen.
Können Sie sich nachfolgende Fragen beantworten?
- Wissen Sie was mit ihrem Vermögen geschieht, wenn Sie versterben oder schwer krank sind?
- In wie weit besteht noch einen Handlungsfähigkeit über das Vormundschaftsgericht?
- Wer bekommt was?
- Kann über das Vermögen noch frei verfügt werden?
- Gibt es Pflichtteilsansprüche, und wie sind diese zu erfüllen?
- Ist die Versorgung meines Partners noch sichergestellt?
- Weit mehr als 90 % der Bevölkerung können diese existenziellen Fragen nicht beantworten!
Wozu dient eigentlich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass alle “Prozesse” weiterlaufen und meine Entscheidungen in meinem Interesse getroffen werden, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung stellt unter anderem sicher, dass mein Leben bei schwerster Krankheit nicht unnötig verlängert wird und meine Behandlungswünsche eingehalten werden.
Hier noch ein paar Schlagworte die uns in dem Zusammenhang einfallen und Sie vielleicht zum nachdenken anregen, eventuell auch den Bedarf nach einer Regelung erzeugen: Liquiditätsengpass, geschiedene Ehegatten, Auslandsvermögen, minderjährige Kinder, abgeschriebenes Testament, Bindungswirkung, Erbengemeinschaft/ Streitgemeinschaft, Berliner Testament, Betriebsaufspaltung, Regelung im Gesellschaftervertrag ….
Es wirkt komplizierter als es ist … sofern Sie den richtigen Spezialisten an Ihrer Seite haben. Wir helfen Ihnen gern ein aufgeräumtes Gefühl zu haben, um der Zukunft auch weiterhin gelassen entgegen sehen zu können.
In diesem Sinne ..
Mathias Kühnert
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