Schutz beim Immobilienerwerb


Zweifelhafte Anbieter setzen unerfahrene Käufer oft unter Zeitdruck, um  im Besonderen sogenannte “Schrottimmobilien” als Geldanlage an den Mann zu bringen – das möchte eine Initiative Berlins stoppen, über die der Bundesrat abstimmen soll.

Beim Immobilienerwerb sollen interessierte Kunden besser vor  sogenannten Überrumpelungsmethoden, dubioser Anbieter geschützt werden. Dafür soll die vorgeschriebene „Zwei-Wochen-Bedenkzeit“ vor der Beurkundung eines Kaufvertrags beim Notar besser kontrolliert werden. Dies sieht zumindest eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative vor. Die Länderkammer ist angehalten heute darüber abzustimmen, inwieweit dieser Vorstoß als Gesetzesentwurf an den Bundestag weitergegeben wird. Die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse empfehlen es jedenfalls. Dieser Vorschlag soll zumindest Geschäfte mit “Schrottimmobilien” erschweren, bei denen qualitativ minderwertige Objekte etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.

ImmoKonkret sollte darin festgeschrieben werden, dass der  zur Abwicklung beauftragte Notar selbst dafür sorgt, den Vertragstext zwei Wochen vor dem Beurkunden an den Käufer zu geben. Bislang kann dies auch der Verkäufer oder Bauträger übernehmen. Notare können dadurch nur teilweise  beurteilen, ob die Frist tatsächlich eingehalten wurde. Aber genau durch diese Option, wird die Taktik gewisser Verkäufer erst ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit seinen avisierten Kunden für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bestimmen, so zumindest die Begründung.

Notar soll Ansprechpartner sein

Durch diese Regel würde außerdem für Verbraucher klargestellt, dass der Notar und nicht der Anbieter Ansprechpartner für den Vertrag ist. Ebenfalls wird in dem Entwurf auch eine Pflicht vorgeschlagen, dass Notare die Gründe für ein mögliches Abweichen von der Zwei-Wochen-Frist dokumentieren. Für Kunden solle aber hierbei die erweiterte Aufgabe von Notaren keine Mehrkosten bringen. Die Initiative sieht in ihrem Entwurf ebenfalls vor, dass Notare bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Vorgaben ihr Amt aufs Spiel setzen.

In mehreren Regionen Deutschlands wurden Fälle bekannt, in denen Käufer durch spezielle Vertriebsorganisationen regelrecht überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar motiviert und unterschrieben sofort Kaufverträge, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben. Anfang November wurden in einer groß angelegten Aktion, Wohn- und Geschäftsräume in 60 Orten in Nordrhein- Westfalen sowie zwei weiteren Bundesländern durchsucht. Ermittelt wird gegen mutmaßliche Betrüger, die “Schrottimmobilien” erworben und zu überhöhten Preisen weiterverkauft haben sollen. Zur Täuschung sollen Häuser von Schwarzarbeitern oberflächlich renoviert worden sein.

Wir begrüßen diese Initiative, da sie das Ansinnen qualitativer Arbeit in diesem Bereich stärkt, weiter die „Spreu vom Weizen trennt“ und dem Ruf professioneller Dienstleister in diesem Segment weniger Schaden zufügt. Denn ein Immobilieninvestment soll gut überlegt sein und eine Aufklärung über Vor- und Nachteile sollte stets gegenüber dem Erwerber  erfolgen. Schließlich ist eine Immobilieninvestition nicht mit dem Kauf einer “Packung Kaugummi” zu vergleichen.


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