Unisex-Tarife: 21. Dezember ist Deadline
Versicherungen bieten nun die ersten einheitliche Tarife für Frauen und Männer an.
Beide Geschlechter dürfen ab 21. Dezember 2012 in der Versicherungsbranche nicht mehr ungleich behandelt werden, dann gibt es nur noch die sogenannte Unisextarife . Die Frage nach dem Warum, sei kurz beantwortet: Eine Differenzierung wäre diskriminierend und daher mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union nicht im Einklang, dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im März 2011 (Rechtssache C-236/09). Verbraucher sollten die Entscheidung für eine Versicherung allerdings nicht von den neuen Tarifen abhängig machen.
Unisex-Angebote gibt es derzeit vor allem bei Rentenversicherungen. Aber auch bei Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen gibt es die ersten geschlechterneutralen Tarife. Im Besonderen dürften Frauen von dieser Regelung profitieren, da die Mehrkosten, die sich aus bisherigen Versicherungstarifen gegenüber den Männern ergeben haben, angeglichen wurden. Viele Versicherer haben sogenannte „Günstigerprüfungstools“ am Start um das Geschäft auch in diesem Jahr am Laufen zu halten und das Argument „eventuell ist es im kommenden Jahr günstiger“ vom Kunden zu entkräften. Männer jedoch sollten noch in diesem Jahr zuschlagen, sofern Vorsorgelösungen geplant sind. Eine Pflegezusatzversicherung für eine Mann, mit einem Eintrittsalter 60 Jahre und einer gewünschten Rentenleistung in der Pflegestufe 3, von 750 Euro zzgl. Überschüssen würde ihn dieses Jahr noch 17,43 Euro monatlich Kosten, ab kommenden Jahr dann 23,50 Euro (Unisex), im Übrigen ohne Gesundheitsprüfung . Das sind 35 % Mehrbeitrag für gleichen Leistung.
Dennoch sollten die Verbraucher bei der Suche nach einer passenden Versicherung nicht nur auf die Beitragshöhe achten. Wichtiger ist, dass die Versicherung dem Bedarf entspricht und die Bedingungen (das Kleingedruckte) passen muss. Also vergleichen muss man auch weiterhin, am sinnvollsten mit professioneller Unterstützung.