Sonderkonzept für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter
Über einen Rahmenvertrag für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter gestalten wir Ihren Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht.
Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die ein Wohneinheiten vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude).
Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeenheiten. Grundlage des Konzeptes bilden die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude – nach Wohneinheitenmodell und die allgemeinen Haftpflichtbedingungen, sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten.
Daraus ergibt sich ein einfaches und transparentes Berechnungsverfahren. Damit entfallen arbeitsintensive Summenermittlung, als auch die komplizierte Nachmeldung von Sanierungen. Der Gebäudeversicherungswert ist jeweil der orstübliche Neubauwert. Die Anmeldung erfolgt lediglich auf Basis der zu versichernden Wohn- und Gewerbeeinheiten. Erfahrungsgemäß verschaffen wir damit unseren neuen Mandaten eine dauerhafte Prämienersparnis von jährlich 5-10 %, verbunden mit Leistungverbesserungen, die überzeugen.
- Keine Ermittlung der Versicherungssumme
- Reduzierter Verwaltungsaufwand und somit Kosten
- Vereinfachte Objektanmeldung
- Individueller Versicherungsschutz je Objekt
- Objektbezogen Rechnungen
- Abbuchung vom jeweiligen Hauskonto
- Zeitgemäßes Schadenregulierungsmanagement
- Persönlicher Ansprechpartner
Auf Anfrage erstellen wir gern ein maßgeschneiderte Angebot für die Wohngebäudeversicherung, die Vermögensschadenhaftpflicht sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftplicht. Nur wenige Informationen sind dazu notwendig.
Als WEG-Verwalter kommen Sie u.a. dem § 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG nach und erbringen einen Nachweis, verbunden mit einer durch uns aufbereiteten Beratungsdokumentation. Sie haben dadurch eine Prämien- und Leistungsüberprüfung durchgführt, welche Sie zur jährlichen Eigentümerversammlung dem Protokoll oder den Genossenschaftsmitgliedern zum Rechenschaftsbericht hinzufügen können.
Zielgruppen dieser Lösung sind:
- Haus- und Immobilienverwalter, deren verwalteter Bestand ab einem Mindestvolumen von 100.000 € Jahresnettobeitrag
- Wohnungs-(bau)-genossenschaften, Wohnungs-(bau)-gesellschaften und deren gesamter verwaltetet / eigener Wohnungsbestand
- Gebäude mit einen Gewerbeanteil auch über 50 % wenn Nutzung durch / als
– Büro- und Praxisräume (z.B. Fahrschulen, Reisebüros, Kosmetiksalons etc.
– Verwaltungen, Schulen, Kindergärten
– Apotheken, Drogerien
Sind die Voraussetzungen gegeben, wird auch der VEMA-Klauselbogen (verbesserte Bedingungen) zugrunde gelegt, dieser beeinhaltet u.a.:
- Verzicht auf die Anrechnung einer Unterversicherung
- Anspruch auf Neuwert, sofern vers. Sachen in dauerhafter Nutzung sind
Übernahme der Kosten für die Beauftragung von Sachverständigen / -verfahren wenn strittig oder über 5.000 € - Max. Quotelung von 20 % wenn:
- – vereinbarte Sicherungen nicht vorhanden oder nicht angewandt wurden
-gesetzl., behördl. oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden
-gilt auch bei unterlassener Anzeige einer Gefahrerhöhung
-Regressverzicht - Summen- u. Konditionsdifferenzdeckung für max. 12 Monate prämienfrei
- GDV- und Innovationsklausel (Bedingungsweiterentwicklung)
- Besserstellungsklausel bei Schäden bis 500.000 € u. zunächst auf 5 Jahre begrenzt
Die Leistungen für Hausverwaltungen beinnhalten u.a.:
- Unverzügliche Aufräumung und Reparatur bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 €
- Aufräumungskosten für Hausratgegenstände der Mieter bis 5.000 €
- Einschluss Regiekosten bis 5.000 € (Übernahme für die Koordination von Handwerkern bei Schäden ab 1.000 €)
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme möglich
Einige Highlights für den Wohngebäudeschutz:
- Graffitischäden bis 5.000 € ohne SB
- Einschluss von Kosten für Schädlingsbekämpfung bis 5.000 €
- Hotelkosten 500 €/Tag, max. 365 Tage
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes bis zu 12.500 €
- Unbenannte Gefahren bis 2,5 Mio. € (SB 500 € – Ausschlüsse beachten)
- Vorsorge bis 10 % d. VS max. 1 Mio. €
- Tierverbiss an elektr. Anlagen, Dämmungen u. Unterspannbahnen
- Dekontamination von Erdreich
- Rückreisekosten bis 5.000 € (ab einer Schadenhöhe von 5.000 €)
- Sturm / Hagel -> Schäden d. innere Unruhen, böswilllige Beschädigungen,
- Streik, Aussperrung bis 50.000 € (SB 1.000 €)
- Rohrverstopfungen infolge LW-Schaden bis Versicherungssumme
u.v.m.
Für Vermieter enthaltene Leistungen:
- Umfangreicher Mietausfallschutz z. B. bis zu 36 Monate möglich oder bei Auszug des Mieters oder bei unbemerkten Todesfällen von Mietern bis 10.000 €
Wenn wir Sie mit unserer Leistung überzeugen konnten und Sie uns mit der zukünftigen Betreuung beauftragen, stehen wir für Ihr Unternehmen mit einer weiteren mehrwertschaffenden Dienstleistungen zur Verfügung, sprechen Sie uns darauf an.