Versicherungsberater oder Versicherungsmakler?
Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.
Wer macht und Wer kann was? Welche Unterschiede bestehen und was der Verbraucher dadurch erkennen soll.
Eines gleich vorweg, die berufliche Qualifikation als gewerberechtliche Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist absolut identisch und daher kein Merkmal für einen qualitativen Unterschied in der Beratung!
Zur Theorie:
Die Koalition hatte bereits beim Regierungsantritt im Jahr 2013 in Berlin das klare Ziel formuliert, die Honorarberatung in Finanz- und Versicherungsfragen zu stärken. Dafür sollte im Besonderen der Versicherungsberater nach § 34 e der Gewerbeordnung sowie der Honoraranlageberater nach § 34 h GewO mit besonderen Merkmalen ausgestattet werden. Wesentlichstes Erkennungsmerkmal ist das Provisionsannahmeverbot von Finanz- und Versicherungsproduktanbietern. Damit sollte die Interessenkonfliktvermeidung in den Vordergrund rücken und die echte verkaufsunabhängige Beratung herausgestellt werden.
Das Umsetzungsproblem:
Die breite Masse wird bisher nicht erreicht. Die Gründe dafür sind, zu wenig Versicherungsberater die diesen Weg gehen wollen (Deutschlandweit bisher 321 erteilte Gewerbezulassungen) sowie das fehlende Verständnis der Verbraucher, einen dauerhaften Nutzen aus dieser Dienstleistung zu ziehen und dafür zu bezahlen. Vergleichbare Berufe wie Steuerberater und Rechtsanwälte bekommen ihr Klientel in der Regel über Zwänge; kompliziertes Steuersystem, Abgabezwang einer Erklärung, Rechtsstreitigkeiten die einen Beistand erfordern. Finanzanlage- und Versicherungsprodukte sind kein Muss und darin liegt im Vergleich das Problem. Lediglich vermögendes Klientel nutzt die Honorarberatung bereits seit Jahren und erkennt die sich ergebenen Finanzvorteile. Wie sagt man da: „Wo schon viel ist, kommt auch noch immer mehr dazu“.
Der unabhängige Versicherungsmakler hingegen, erhält seine Vergütung in der Regel nicht von seinem Auftraggeber (dem Kunden), sondern vom Finanz- und Versicherungsproduktanbieter. An dieser Stelle wird ein Interessenskonflikt konstruiert, da eine naheliegende Vermutung besteht, dass nicht das geeignete Produkt beraten wird, sondern das Vergütungsreichste.
An dieser Stelle ein kleiner geschichtlicher Ausflug:
Der Maklerstand war ehedem nur Ehrenmännern mit tadellosem Leumund vorbehalten. Seit 1567 gibt es den vor der versammelten Kammer abzuleistenden Maklereid, der zu Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Klarheit, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Treue verpflichtet: „Ich gelobe, das ich in meinem mir anbefohlenen Mäklerdienst mich getreu und redlich will verhalten, den Kaufmann nach meinem besten Verstande und Gewissen aufrichtig bedienen, was mir anvertraut, zu deren Besten richten, keine eigenen Handlungen oder Kauffmannschaft nach Factoreyen für mich selbstens treiben, noch durch andere treiben lassen.“ Auch die Hamburgische Mäklerordnung von 1642 sollte jeder Honorarberater kennen und sich danach richten. Der Begriff des „Mäkelns“ beschreibt übrigens das, was Makler tun sollten: solange verhandeln, also an einem Vertrag „herummäkeln“, bis sein Kunde den besten Schutz hat. Doch die Berufslehre ist für Makler leider keine Selbstverständlichkeit. Schlimmer steht es um die Anerkennung in der Öffentlichkeit, denn diese basiert auf „Ehre in den Augen anderer“. Die Imageerosion der Vermögens- und Absicherungsberater, unter der die Branche bis heute leidet, begann in der Nachkriegszeit: Das Land war zerbombt, jeder hatte Schäden zu beklagen. Dann kam das Wirtschaftswunder, neue Vermögen entstanden. Jeder Vermittler weiß, dass „schadenerfahrene Interessenten“ alles versichern lassen, was geht. So interessierte der jahrhundertealte Maklerkodex im Wirtschaftswunderland weder einen Vermittler noch die Kundschaft.
Reputation auf den Tiefpunkt
Ein Hoch erlebten die fünfziger und sechziger Jahre. Tausende Vertriebe verkauften der absicherungswilligen – weil schadentraumatisierten – Bevölkerung eine Bandbreite an Policen. Angefeuert durch opulente Boni bzw. Courtagen dauerte der Goldrausch, der Vermittler von Tür zu Tür trieb, bis zu Jahrtausendwende – auf Kosten der Kunden. „Budapest“ und „Bankenkrise“ stehen für zwei Zäsuren – Krönung und Sargnagel dieser Ära. Kein Wunder also, das „Versicherungsvertreter“ – und das ist aus Kundenmund noch die stubenreinste Bezeichnung – auf der Beliebtheitsskala der Berufe die letzte Position belegt.
Der Versicherungsmakler soll‘s richten
Das Gesetz zur Umsetzung der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie(IDD) wird am 23.02.2018 in Kraft treten. Die IDD schafft nun Klarheit und zeigt, was der Gesetzgeber nun tatsächlich möchte. Der Honorarberatung über den Versicherungsmakler zum Durchbruch verhelfen. Wir zitieren den Abgeordneten Klaus Peter Flosbach (CDU), der vor der Verabschiedung des IDD-Gesetzes im Bundestag sagte: „Wir wollen in Zukunft die Honorarberatung stärken. Das geht ausschließlich über Versicherungsmakler und das haben wir mit dem Gesetzesentwurf in der Ausschussfassung geregelt.(…) Wir haben in Deutschland fast 48.000 Versicherungsmakler. Sie arbeiten zum großen Teil in Versicherungsmaklerunternehmen, übrigens als Angestellte, nicht auf Provisionsbasis.“ Da der Versicherungsmakler dem Kunden beide Wege ermöglichen kann und ihn Stückweise in die „neue“ Welt begleitet, ist aus Sicht des Gesetzgebers über diesen Weg die Honorarberatung besser zu etablieren.
Unser Fazit:
Als aufsichtsrechtlich zugelassener und geprüfter Versicherungsmakler ist eine Ergänzung nach § 34 e GewO (Versicherungsberater) nicht mehr notwendig. Wir praktizieren beides nun auch für Privatkunden, wir beraten und vermitteln gegen Honorar provisionsfreie Nettopolicen / Nettotarife in der Altersvorsorge. Im Finanzanlagebereich betreuen wir moderne Strategiedepots frei von Ausgabeaufschlägen und Vertriebskosten. Im privaten und gewerblichen Sachversicherungsbereich optimieren wir ebenfalls wenn möglich, durch Umstellung auf provisionsfreie Tarife(gemeint sind u.a. private Hausrat, Haftpflicht oder Wohngebäudeversicherung sowie die Betriebshaft- oder Inhaltsversicherung). Diese und andere umfänglichen Zusatzdienstleistungen wie zum Beispiel die laufende Betreuung und Beratung von Nettoprodukten, finanzieren wir mit einem laufenden Serviceentgelt, welches wir direkt mit unseren Mandaten vereinbaren. Wir entkoppeln die Vergütung unserer Dienstleistung vom Produkt und sorgen damit für eine weitere Transparenz beim Verbraucher.
Offensichtlich hat die bundesdeutsche Regierung die Fehler aus der Umsetzung in Großbritannien erkannt. Die Abschaffung von Produkten mit inkludierten Vertriebskosten haben eine logische Konsequenz erzeugt. Denn nur noch die obersten Bevölkerungsschichten können und wollen sich eine Beratung in Großbritannien leisten. Dem Verbraucher muss nach unserer Auffassung weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, auswählen zu können. Denn die Form der Vergütung, wenn Sie transparent ist, ist kein qualitatives Merkmal für ein Produkt. Wesentliche Kosten von Produkten, Unterschiede in den individuellen Bedingungen oder Schwächen im Unternehmensmanagement oder der Kapitalanlage des Produktanbieters sind für den Verbraucher nicht ersichtlich und bewegen sich in der Regel, wie wir immer so schön sagen „unterhalb der Wasserlinie“ (Eisbergprinzip).
Für uns ist es wichtig, dass unser Kunde erkennt und genau weiß was er an uns hat, was wir für ihn leisten können und auf welcher Seite wir stehen. Unseren Mandanten bieten wir weiterhin beide „Welten“, die bisherige wie Sie auf dieser Webseite finden oder die modere und zukunftsorientierte auf Honorarfinanzberatung.Berlin