Was ist die betriebliche Altersversorgung?
In der Vergangenheit trug sie nur wenig zum Alterseinkommen der Deutschen bei. Doch inzwischen ist die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge über den Betrieb zu einer immer wichtigeren Säule der Versorgung im Alter geworden. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber, der die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank einzahlt.
Seit der Rentenreform 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für betriebliche Versorgungen kontinuierlich verbessert. So kann seitdem jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, verlangen, dass ein Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Teilzeit arbeiten und für geringfügig Beschäftigte. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die staatliche Förderung betrieblicher Vorsorge nochmals verbessert.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umfassen je nach Vereinbarung die Altersvorsorge, eine Versorgung der Hinterbliebenen und Sicherheit im Fall der Berufsunfähigkeit. Damit trägt die betriebliche Versorgung zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung mit lebenslanger Sicherheit, garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung.
Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft sie, in vielen Fällen Lohnnebenkosten zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH.