Was ist die Riester-Rente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt 4 unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge
- garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
- eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
- ihre Leistungen frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlen.
- die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
- sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen
- in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
- Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.