Wenn 60 € plötzlich 1400 € wert sein sollen?
Pflege Bahr – die geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall – für jeden die beste Lösung?
Die staatlich geförderte Pflegeversicherung “Pflege Bahr”.
Wenn gleich auch ein Großteil unserer Klientel aktuell Post in Ihren Briefkästen durch uns erwarten darf, möchten wir bereits hier parallel informieren. Keine Sorge, nicht noch mehr Werbung zum Thema – im Gegenteil, wir bieten unsere Unterstützung an und helfen mal zu sondieren, was wirklich wichtig ist.
Im Grunde geht es darum, sich vor einem wirtschaftlichen Risiko zu schützen, welches mit einer zunehmenden Wahrscheinlichkeit auf unsere Bevölkerung zukommt. Damit sind im Übrigen auch die Leser dieses Beitrages gemeint. 😉
Es geht um den Fakt “alt zu werden” , älter als unsere Generationen zuvor und damit auch dem Risiko eines Betreuungsbedarfs ausgesetzt zu sein. Wir alle können uns ja fragen, weshalb dieses Thema so drastisch an Bedeutung gewonnen hat und sogar den Gesetzgeber dazu veranlasst, ein Produkt zur privaten Zusatzvorsorge wirtschaftlich zu unterstützen?
Einführung der Pflegepflichtversicherung – PVN
Mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995, stellte sich die Situation noch wie folgt dar: Ein Platz im Pflegeheim mit der sogenannten “Pflegestufe 3” kostete im Monat ca. 3.500 DM. Die Versicherungsleistung aus der Pflegepflichtversicherung steuerte durch den Leistungsanspruch ca. 2.800 DM im Monat dazu bei. Es bestand eine Versorgungslücke von demzufolge gut 700 DM, die aus den laufenden Einkünften z.B. der Altersrente finanziert werden konnte bzw. sollte. Also nicht wirklich bedrohlich, dieses Szenario. Oder?
Wir leben jedoch im Heute, Hier und Jetzt. Ein vergleichbarer Pflegeplatz kostet heute, wie soll es anders sein, fast doppelt so viel, ca. 3.200 Euro im Monat. Man könnte meinen, es wurden nur die Währungszeichen getauscht. Aber das geht uns ja mit vielen Dingen so. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung liegen nahezu unangepasst, fast beim gleichen Niveau, mit ca. 1.550 Euro Leistungsanspruch in der “Pflegestufe 3”. Wir sprechen also von einer Versorgungslücke von nunmehr 1.650 Euro jeden Monat. Da geht es dann schon ans “Eingemachte”.
Das Problem wird deutlich, oder? Der Bedarf nach Versorgung steigt – ein Luxusproblem unserer Gesellschaft – alt werden.
Diese Kosten sind mit der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abzudecken. Eine Zusatzvorsorge in diesem Bereich zu treffen ist zwingend notwendig. Der Gesetzgeber setzt hierbei auf unsere sogenannte “Schnäppchenmentalität”. Die Bezuschussung und Förderung einer privaten Zusatzvorsorge soll uns alle beflügeln. Ob jedoch dieses Förderprodukt auch “Pflege-Bahr” genannt, wirklich eine Lösung ist, welche Risiken für uns dabei bestehen, welche Zielgruppe davon wirklich “profitiert” und welche Alternativen in eine Betrachtung mit herangezogen werden sollten, erläutern wir gern persönlich.
Wir bieten Ihnen brandneu sozusagen die “BIAC Ruhestandsplanung 2.0” an, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorge auf ein neues Level bringen werden. Für unsere Bestandsklientel quasi ein kostenfreies Update. Sei es das hier genannte Thema Pflegeversicherung oder auch die Renteneinkunftsplanung und die Absicherung gegen Erwerbs-, bzw. Berufsunfähigkeit. Wir zeigen Ihnen, wie hoch Ihre gesetzlichen Ansprüche genau aussehen und ob sich für Handlungsbedarf ergibt oder eben auch nicht.
Für Sie steht sicherlich auch im Vordergrund, keine unnötigen Risiken einzugehen und Ihr Erspartes, ob Geld- oder Sachwerte, zu sichern. Wenn Ihr Erspartes durch den Staat bzw. dessen Versicherungsträger nicht vollständig für solche Fälle (Risiken) in Anrechnung gebracht werden soll, ist es im Grunde unvermeidlich, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Sicher ist es für Sie ebenso eine weniger prickelnde Vorstellung, sich mühevoll einen Rückhalt aufgebaut zu haben und dieses in “Null-Komma-Nichts” durch eine unachtsame und halbherzige Vorsorgestrategie zu verlieren.
Lassen Sie uns gemeinsam ein “Update” Ihrer bisherigen Vorsorgeentscheidungen erstellen. Wir beziehen dabei Ihre Versorgungsansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken, der Deutschen Rentenversicherung (gesetzliche Rente) oder zu erwartenden Pensionsansprüche ein.
Ansonsten wie immer alles Gute!
Mathias Kühnert
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