Was ist ein Maklermandat? (Maklervollmacht)
Was versteht man unter einem Maklermandat und welche Vorteile ergeben sich für den Kunden?
Weil auch wir häufig verwunderte Blicke und interessierte Fragen aus unserer neuen Mandantschaft erhalten, möchten wir hier eine Erläuterung liefern, da dieses Thema nach wie vor wenig bekannt und ungenutzt zu sein scheint.
Kurz zum Begriff: unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Zusammenhang mit einem Finanzdienstleistungsauftrag, in der Regel auch als Maklervollmacht bezeichnet, dass Sie einen Fachmann beauftragen, Ihre Interessen gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten bzw. Versicherungsgesellschaften zu vertreten. Der Vorteil für den Mandatserteilenden liegt darin, dass eine aktive Betreuung auch bereits bestehender Verträge ermöglicht wird (der Vertragsabschluss muss also nicht ursächlich beim Makler erfolgt sein).
Ein solches Mandat ist differenziert erteilbar, es kann auch eine Zeichnungsbefugnis beinhalten. Dies würde bedeuten, dass der Versicherungsmakler eigenständig Versicherungsverträge kündigen oder auch neu für seinen Kunden abschließen kann. Diese Variante der Vollmacht möchten wir jedoch nicht grundsätzlich empfehlen. Die gewerberechtliche Zulassung sollte der Versicherungsmakler dafür auch besitzen (Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB), gemäß dem Motto: “Nicht überall wo Makler drauf steht – ist auch der Makler drin!”
Was versteht man unter einer aktiven Betreuung mit Maklermandat?
Der Versicherungsmarkt befindet sich in einem regelmäßigem Wandel. Änderungen im Prämiengefüge, im Bedingungswerk sowie neue Versicherungs- und Leistungsmöglichkeiten sind an der Tagesordnung. Viele Kunden kennen Ihre Möglichkeiten nicht. Leistungsverbesserungen und Prämienoptimierungen werden in der Regel nicht aktiv von den Versicherungsgesellschaften und dessen Agenturvertretern oder Mehrfachagenten an ihre treuen Bestandskunden weitergegeben. Positive Veränderungen werden also oft nur zur Neukundengewinnung von Versicherern eingesetzt. Mit einem Maklermandat kann Ihnen diese Unterstützung gewährt werden, da ein Versicherungsmakler Ihr Sachwalter und Interessenvertreter für diese Belange ist. Ab dem Zugang der sogenannten Maklervollmacht bei Ihrem Versicherer – man spricht dabei auch von der Mandatsanzeige – muss durch den Versicherer eine parallele Korrespondenz erfolgen, dass heißt jede Kommunikation mit seinem Versicherungskunden muss er dem Makler ebenfalls anzeigen, damit auch hier eine Bewertung vom Makler für seinen Mandanten vorgenommen werden kann.
Welche Kosten beinhaltet ein solches Maklermandat für einen Kunden, der diese Dienstleistung beanspruchen möchte?
Hierfür gibt es kein festgeschriebenes Vergütungsmodell, oft werden verschiedene Dienstleistungsprodukte angeboten, zwischen denen ein Mandant wählen kann. Der eventuell dadurch entstehende Kostenaufwand ist gut investiert und gerechtfertigt, da der Versicherungsmakler den Anspruch hat, ein besseres Preis- Leistungsverhältnis für die Kundenverträge zu erarbeitet (mehr Informationen zu unseren Betreuungslösungen finden sie hier).
Die gefühlt vorherrschende Meinung zum Thema Versicherung entsteht oft aus einer unzufriedenen Leistungsregulierung; dem Schadenfall an sich. Meist ist es jedoch der Tatsache geschuldet, dass eben kein Fachmann eventuelle Deckungslücken aufgezeigt und geschlossen hat. Durch die hohe Wettbewerbsdichte am deutschen Markt haben Versicherer oftmals Lösungen, die viele Lücken beinhalten, um dem Preiskampf standhalten zu können. Eine Aufklärung vom Versicherer erfolgt meist nur im Schadensfall; meist entsteht dann der „Unmut“ des Kunden und seine Meinung: „Versicherung – wozu wenn sie doch nicht zahlt?“. Diese Versicherungen waren dann in der Tat zu teuer und überflüssig.
Bevorzugen Sie daher für diese Themen immer einen Versicherungsmakler und nicht die Betreuung durch einen Vertreter einer Versicherungsgesellschaft, Mehrfachagenten oder einer sogenannten Onlinebetreuungsstelle einer Gesellschaft. Ebenso ist es nicht immer ratsam und eher ein Irrglaube, dass „Paketlösungen“ bei einer einzigen Gesellschaft Vorteile bringen. Mit der Unterstützung eines Versicherungsmaklers haben Sie eine Anlaufstelle und gleichzeitig die Tür zu allen Anbietern und Vergleichen geöffnet. Sie haben einen Vertreter Ihrer Interessen. Die Praxis zeigt häufig, dass sich viele Versicherungsverträge in den Jahren angesammelt haben, jedoch verschiedene Ansprechpartner vorhanden oder dem Kunden gar nicht mehr bekannt sind. Da eine Überprüfung oft als lästig und als schwer nachvollziehbar empfunden wird, bleibt vieles beim Alten und die Bequemlichkeit oder der Mangel an Zeit für dieses unliebsame Thema, muss als Grund für langjährig unangetastete Verträge herhalten.
Weitere Beiträge die zu diesem Thema passen könnten:
Warum Sie uns ein Maklermandat erteilen sollten?
Warnung vor falschem Umgang mit dem Maklermandat!
Ein Gedanke zu „Was ist ein Maklermandat? (Maklervollmacht)“