Was ist eine Ruhestandsplanung?
Was muss man unter einer professionellen Ruhestandsplanung verstehen?
Ruhestandsplanung klingt irgendwie spannend und hört sich spektakulär an. Ist sie das denn auch?
In diesem Beitrag möchten wir das Thema Ruhestandsplanung etwas detaillierte betrachten und einmal mehr für Transparenz sorgen.
Wenn wir uns – zumindest als Kenner dieser Branche – einmal umschauen, so stellen wir fest, dass diese Aussage “Ruhestandsplanung” oftmals gar nichts damit zu tun hat, was der Verwendende dieses Begriffs eigentlich damit vorhat. Selbst einige Versicherer brüsten sich damit, diese Dienstleistung zu erbringen. Dabei ist es schlichtweg falsch was dabei passiert. Denn hauptsächlich soll ein dafür vorgesehenes Anlage- bzw. Vorsorgeprodukt beim Kunden platziert werden. Unserer Ansicht nach sollten bei einer professionellen Ruhestandsplanung Vermittlungsinteressen sekundär sein.
Vielmehr ist es eine komplexe Dienstleistungen und Beratung mit einer umfangreichen schriftlichen Auswertung. Dessen Ergebnis ist eine Statusermittlung, die unter Einbeziehung der zum gegenwärtigen Zeitpunkt gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Komponenten, speziell für Versorgungsleistungen berücksichtigt.
Eingangs auch gleich noch ein wichtiger Hinweis: Der Begriff “Ruhestandsplanung”oder “Ruhestandsplaner” ist nicht geschützt und stellt auch keine rechtliche Zulassungspflicht dar. Im Grunde kann also jeder behaupten, diese Dienstleistung zu erbringen, ohne dass er dafür einen Nachweis oder eine Erlaubnis benötigt. Das macht es für den Auftraggeber schwierig zu erkennen, ob der selbst ernannte Ruhestandsplaner auch etwas von seinem Handwerk versteht. Setzen Sie sich also im Vorfeld mit diesem Thema auseinander und suchen eventuell nach Erfahrungsberichten oder qualifizierten Referenzen.
Aber nun weiter im Thema. 😉
Mit dieser Auswertung zur Ruhestandsplanung werden auch die tatsächlich bestehenden und oftmals komplexen Versorgungslücken transparent gemacht. Dabei ist die Erfassung aller einflussrelevanten Komponenten sehr zeitaufwändig und bedingt eine umfängliche Offenlegung der vorhandenen Vermögenssituation sowie der Dokumentation vorhandener Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder weiter Versorgungseinrichtungen z.B. dem Ärzteversorgungswerk oder der KSK (Künstlersozialkasse), um nur einige zu nennen.
Das Ergebnis der Auswertung, ein Bestandteil der Ruhestandsplanung, berücksichtigt dann verschiedene Optionen:
• Wie wirken sich zum Beispiel welche staatlichen Förderprogramme aus?
• Mit welchen Leistungen ist realistisch zu rechnen (Versicherer haben in den vergangenen Jahren ihre Prognosen außerhalb der Garantieversprechen anpassen müssen)?
• Was passiert im Pflegefall? Welche Vermögensströme aus dem ermittelten Vermögensstatus werden für was verwendet oder sind angreifbar?
Welche Produkte haben welchen Einfluss, beziehungsweise Wirkung auf das eigentliche Ziel – dem geplanten Ruhestand? Welche Gefahren bzw. Risiken bestehen und könnten das persönliche Ziel gefährden?
Häufig erleben wir, dass Lösungen bestehen oder sich zumindest dafür durchaus eignen und damit einen Teil zum geplanten Ergebnis beitragen. Doch fragt man einmal nach: „Wie viel Rente werden sie später regelmäßig netto nach Steuern und Abzug der Pflichtversicherungen (GKV oder PKV) beziehen?“
Weitestgehend Schulterzucken… oder z.B. die schon von uns erlebte Aussage ist möglich: „Ich bekomme etwas vererbt. Und in Verbindung mit meiner gesetzlichen Rente, müsste das dann doch passen.“
Der Wert des Erbes ist oftmals jedoch ebenfalls nach Abzug aller Eventualitäten nicht eindeutig. Ist denn beim Erblasser das Pflegerisiko abgesichert oder kann es eventuell schon im Vorfeld zwangsverbraucht werden? Welche Szenarien könnten überraschen und einen damit unvorbereitet vor Probleme stellen?
Die Auswertung der Ruhestandsplanung erfolgt gemeinsam mit Hilfe unseres komplexen Beratungstools, der mit sämtlichen Informationen „gespeist“ wurde und regelmäßig upgedatet wird und werden muss (Dank unseres umfangreichen deutschen Steuer- und Sozialversicherungssystems). 😉
Dies alles “übersetzt” in einem „Display“ – unserem so genannten “Ruhestandsdisplay”. Hier stellen wir zur besseren Veranschaulichung die Informationen und Sachverhalte am Monitor dar und können gemeinsam verschiedene Szenarien simulieren.
Dank dieser technischen Hilfsmittel ist es uns leichter möglich, auch jederzeit und zukünftig einflussausübende Veränderungen der Lebenssituation unserer Mandaten zu ergänzen und die Auswirkung transparent zu machen. Den wirklich absolut professionellen Nutzen erzielt man mit einer Ruhestandsplanung, wenn diese lebensbegleitend in Abständen überprüft wird, um festzustellen, ob man sich “noch auf dem gewünschten Kurs“ befindet.
Hier ein wenige Bildmaterial, damit die Augen beim lesen auch kurz entspannen können. 😉
Eine Ruhestandsplanung ist eine produktunabhängige Beratungsleistung deren Ziel eine eindeutige Statuserfassung, also den Stand zum heutigen Zeitpunkt bedeutet und alle Optionen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die zum Ruhestandsbeginn umgesetzt werden können, um das geplante Vorsorgeziel zum Ruhestandsbeginn zu erreichen.
Durch diese Ausführungen dürfte man bereits feststellen, dass dieses Thema sehr komplex ist und mit einem Produkt beziehungsweise Versicherungskauf nichts gemein hat. Wer eine solche umfängliche und professionelle Dienstleistung beauftragt und sich dem Nutzen bewusst ist, spart sehr viel Geld. Diese Aussage provoziert förmlich die Frage: Wieso spart man Geld? Die Ruhestandsplanung mit den beschriebenen Leistungen kostet doch Geld? Ja, im Regelfall ist diese bereits ab knapp unter 1.000,- € zu beauftragen.
Gefühlt ist das für manche keine Kleinigkeit! Stimmt.Erst recht, wenn man bedenkt, was man damit alles anfangen könnte. 😉
Berücksichtigt man dabei jedoch, dass es viele Fehlentscheidungen der Zukunft verhindert und man sich der “Opferrolle” als Kunde, durch unzureichende Beratung von Produktverkäufern (z.B. aus dem Anlagen- und Versicherungsbereich) entzieht, kann man durchaus ein kleines Vermögen ersparen. In den Medien wird uns das doch auch regelmäßig bestätigt.
Wer nun sagt, dass kann sich dann aber nicht jeder leisten und es bleibt nur denjenigen vorbehalten eine professionelle Ruhestandsplanung zu beauftragen, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen haben und damit doch der sprichwörtliche Teufel “wieder auf den dicksten Haufen macht” oder “da wo schon viel ist kommt, immer noch mehr hin”, werden im ersten Moment Recht haben.
Jedoch haben wir mit unserem Betreuungskonzept eine Lösung für unsere Klientel, die sich womöglich augenblicklich noch am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung befinden und diese Dienstleistung zur Zeit gerade nicht beauftragen können. Wenn gleich ich hier auch einmal an das Verständnis appelliere, dass gute Arbeit bezahlt werden muss. Wie soll es denn sonst auch funktionieren? Ein Versicherungsvertreter, Mehrfachagent verdient nichts, wenn er seinen Kunden “ausbildet”, er muss also vermitteln.
Diesem Ziel ordnet er dann alles Weitere unter.
Möchte ein Kunde diesen Interessenskonflikt vermeiden, sollte er sich an einen Versicherungsmakler mit einem Komplettmandat/Maklermandat wenden und wenn möglich, eine Beratungs- oder Betreuungsgebühr vereinbaren.
Sie werden eine Dienstleistung erfahren, die Sie bisher so noch nicht kennen gelernt haben und anfangen, diese zu schätzen. Sie benötigen einen Partner, der sich wirtschaftlich in „Ihrem Lager“ befindet; der Ihre Interessen vertritt! Also keinen Versicherungsvertreter.
Dann und nur dann funktioniert es. Mit einer Ruhestandsplanung aus unserem Hause, haben Sie einen Plan und das Rüstzeug und machen sich unabhängig von Produktanbietern. Sie entscheiden dann mit dem nötigen Wissen, was Sie wollen und wirklich benötigen und nicht was Ihnen ein Versicherungsvertreter suggeriert.
Tipp: Eine Ruhestandsplanung ist gerade für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer sowie Arbeitnehmer, deren Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG zur GRV) liegen, wichtig. Denn in der Regel werden keine weiteren Ansprüche im gesetzlichen Versorgungssystem aufgebaut, die zumindest einen Teil der Versorgung im Alter darstellen können. Die anfallenden Auslagen für die Erarbeitung einer individuellen Ruhestandsplanung können unter bestimmten Voraussetzung in einen steuerlichen Abzug gebrachten werden. Damit beteiligt sich indirekt der Gesetzgeber an dieser für Sie wichtigen Leistung. Lassen Sie sich diese Information ruhig von Ihrem Steuerberater bestätigen. Gelingt ihm dies nicht, helfen wir Ihnen gern auch dabei. 😉
Sooo, das war’s dann mal wieder …
Beste Grüße
Mathias Kühnert
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